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Eine Hand mit Wollhandschuh fasst an den Temperaturregler eines total vereisten Heizkörpers. Foto: © istock.com/BrilliantEyeFoto: istock.com/BrilliantEye

Heizung runter für CDU-Staatssekretär?

Nachricht von Lorenz Gösta Beutin,

Höhere Energiekosten wegen Inkrafttreten BEHG dürfen nicht bei Mieterinnen und Mietern landen

Dreht die Heizung runter! Das empfahl CDU-Staatsekretär Thomas Bareiß am Mittwoch im Plenum des Bundestages den Mieterinnen und Mietern. „Wenn … die CO2-Bepreisung relativ kurzfristig wirklich eine Lenkungswirkung erzeugen soll, dann geht das nur über den Ansatz, dass die Mieter ihre Heizkosten reduzieren. Die Temperatur in der Wohnung um 1 Grad zu senken, bewirkt eine CO2-Ersparnis von 8 Prozent, und es entstehen weniger Kosten für die Energieversorgung“. Genau diese Kosten hat die Bundesregierung im Januar gerade mit einem CO2-Aufschlag erhöht. Zynisch, denken Sie, gerade für ärmere Haushalte mit der Familie im Corona-Lockdown? Nein, das ist die Konzeption der Bundesregierung. Aber es nützt doch wenigstens dem Klimaschutz? Nicht einmal das.

Dass die Energiekosten im Januar im Vergleich zum Vormonat deutlich anstiegen, liegt am Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Das führt eine nationale CO2-Bepreisung in den Bereichen Wärme und Verkehr ein. Wir als Fraktion DIE LINKE lehnen diese Bepreisung ab, weil sie kaum ökologische Lenkungswirkung hat, aber erhebliche soziale Probleme verursachen wird.

Dabei sind wir keine grundsätzlichen Gegner einer CO2-Bepreisung. Im Strommarkt etwa drängen bereits vergleichsweise niedrige CO2 Preise über den Europäischen Emissionshandel alte ineffiziente und klimaschädliche Kohlekraftwerke aus dem Geschäft. Den Endkunden kostet dies im Strompreis fast nichts. Beim neuen nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr ist das aber genau umgekehrt: „Wenn er ökologisch wirken soll, müsste der CO2-Preis sehr hoch sein, weit höher sogar, als das, was jetzt eingeführt wurde. Dann aber wäre auch die unsoziale Verteilungswirkung insbesondere zu Lasten ärmerer Haushalte enorm“, erklärt Lorenz Gösta Beutin, der energiepolitische Sprecher der Fraktion.

Deshalb sind wir der Überzeugung: Sektoren mit derart hohen Vermeidungskosten (Wärme und Verkehr) eignen sich vorerst nicht für eine CO2-Bepreisung. Sie sind vielmehr das Feld konsequenter Ordnungs- und Förderpolitik sowie staatlicher Infrastrukturmaßnahmen. Zum einen, weil sie erst bei weit über 100 Euro je Tonne CO2 Lenkungswirkungen im Sinne nachhaltiger Investitionen und Anschaffungen entfalten, die, wenn überhaupt, erst gegen Ende der 2020er Jahre erreicht werden. Wir brauchen jedoch bereits heute all jene Investitionen in Gebäudesanierung, in Heizungsumstellung, in den Umbau der Verkehrssysteme etc., die uns in den kommenden Jahrzehnten Klimagaseinsparungen liefern. Zum anderen, weil trotz Rückzahlungssystemen – sei es über die Erhöhung Pendlerpauschale oder über die Absenkung der Ökostrom-Umlage – gerade bei hohen CO2-Preisen soziale Verwerfungen auftreten. „So etwas ist nicht nur ungerecht“, kritisiert Beutin, „es wird auch von Populisten ausgenutzt werden, denen jede Klimaschutzpolitik stinkt.“ So viele Härtefallregelungen wie notwendig würden könne die Bundesregierung gar nicht konstruieren. Vor allem Alleinstehende mit niedrigem Einkommen auf dem Land würde es hier treffen. 

„Ein Tempolimit, das Verbot des Verbrennungsmotor ab 2030 für Neuwagen, ein massives und mietrechtlich abgesichertes Unterstützungsprogramm für Mieterinnen und Mieter bei der energetischen Gebäudesanierung, die eine Warmmietenneutralität garantiert und den Leuten die Angst vor Sanierungen nimmt - das alles stände zunächst auf der Tagesordnung - kommt aber leider nicht bzw. nicht im ausreichende Maße“, fasst der Kieler Bundestagsabgeordnete die Position der LINKEN zusammen. 

Das BEHG ist zunächst nun leider Realität. Als Schadensbegrenzung zum Schutz der Mieterinnen und Mieter fordert die Fraktion DIE LINKE darum sofortige Korrekturen bei der Kostenverteilung der CO2-Preise: Vermieterinnen und Vermieter müssen hier die Zusatzkosten vollständig tragen, nicht die Mieterinnen und Mieter. Denn die Forderung, die Häuser in einem klimafreundlichen energetischen Zustand zu versetzen, muss an jene gerichtet werden, die diesen Zustand herbeiführen können. Mieterinnen und Mieter entscheiden zwar über die Temperatur in den Räumen und damit auch über die Menge der verbrauchten Wärmemenge. Dafür bezahlen sie allerdings nach wie vor ihre Wärmerechnung. Zudem entscheiden Mieterinnen und Mieter weder über die Qualität der Gebäudehülle noch über die Effizienz ihrer Heizung oder die Brennstoffart. Dies alles liegt in Verantwortung der Vermieterinnen und Vermieter. 

Weitere Informationen finden Sie in unserem A-Z-Papier "Emissionshandel (national)".