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Eine Junge Familie beim Malern ihrer Wohnung, der Sohn mit Farbrolle auf den Schultern des Vaters © iStock/aywan88

Wirksames Mietrecht gegen die Mietenkrise

Nachricht von Caren Lay,

Die Lage am Wohnungsmarkt wird immer angespannter. Durchschnittliche Angebotsmieten inserierter Wohnungen aus Wiedervermietung stiegen 2022 um 10,7 Prozent gegenüber 2020 (8,97 Euro/m2). Die Erstvermietungsmieten im Neubau erreichten 2022 in Großstädten ein durchschnittliches Niveau von 14 Euro/m2. Besonders stark stiegen die inserierten Neubaumieten zwischen 2020 und 2022 aber in Landgemeinden (um 9,6 Prozent).

Neben den steigenden Mieten gewinnen die warmen Nebenkosten zunehmend an Relevanz. Im Jahr 2022 waren deren Preissteigerungen mit 32,7 Prozent außergewöhnlich hoch. Die Bundesregierung versteift sich auf eine weitere Neubauoffensive, obgleich diese sich nicht preisdämpfend auf die Mieten im Bestand auswirken wird. Neubau ist kein Schutz für Mieterinnen und Mieter. Dafür braucht es ein starkes Mietrecht!

Doch das Bundesjustizministerium weigert sich, das versprochene „Soziale Mietrecht“ auf den Weg zu bringen. Nicht einmal die minimalinvasiven und gesetzlich leicht zu realisierenden Maßnahmen der Senkung der Kappungsgrenze, Verlängerung der Mietpreisbremse oder die Neuregelung zur Erstellung von Mietspiegeln, die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angekündigt sind, werden umgesetzt.

Um die Mietenkrise wirksam zu bekämpfen, muss das Mietrecht scharfgestellt werden und durchsetzungsfähig gemacht werden.

Dafür ist das beste Mittel ein Mietenstopp. Auch Mietanpassungen von Indexmieten müssen mit sofortiger Wirkung untersagt werden. Und der Verweis auf die bestehende Mietpreisregulierung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hilft hier genauso wenig: diese entfaltet kaum dämpfende Wirkung, weil sie sich größtenteils an der ortsüblichen Vergleichsmiete und an den Mietspiegeln orientiert, die nur das Marktgeschehen von teuren Angebotsmieten und Mieterhöhungen wiedergeben. Mietspiegel sind de facto Mieterhöhungsspiegel. Die Preisregulierung auf Basis des jetzigen Mietspiegelsystems muss ersetzt werden durch einen bundesweiten, atmenden Mietendeckel.

Die Mietpreisbremse entfaltet in ihrer jetzigen Form ebenfalls nicht die Wirkung, zu deren Zweck sie einst eingeführt wurde. Das liegt insbesondere an der noch immer großen Spanne möglicher Mieterhöhungen bei Wiedervermietung bis zu 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, aber auch an den Ausnahmen, die ihre Umgehung ermöglichen und demnach weiterhin deutliche Überschreitungen der ortsüblichen Vergleichsmiete möglich machen. Die Mietpreisbremse muss daher im gesamten Bundesgebiet und unbefristet gelten und darf nicht von den landespolitischen Kräfteverhältnissen und deren Entscheidung einer Rechtsverordnung über angespannte Wohnungsmärkte abhängig sein.

Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums durch Inflation inakzeptabel

Im vergangenen Jahr führte die hohe Inflation bei den Verbraucherpreisen zu ganz erheblichen Kaufkraftverlusten für breite Schichten der Bevölkerung. Besonders stark stiegen die Preise ganz grundlegender Güter wie etwa Energie und Nahrungsmittel. Diese Entwicklung zeigt sich auch an den Berichten der Tafeln in Deutschland: Alleine in 2022 stieg die Zahl der Betroffen, welche die Hilfe der Tafel nutzten, auf zwei Millionen Menschen. 32 Prozent der Tafeln mussten gar zeitweise Aufnahmestopps einführen, 62 Prozent der Tafeln verteilten kleinere Mengen pro Haushalt, um möglichst vielen mit Lebensmittelspenden helfen zu können

Alleine die Lebensmittelpreise sind laut Statistischem Bundesamt zwischen März 2023 und dem Vorjahr um 22,3 Prozent gestiegen. Anschaulich gesprochen: Mit derselben Geldsumme kann man sich heute anstatt 30 Tage rechnerisch nur noch 24 Tage lang versorgen. An diesen grundlegenden Ausgaben können Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen nur wenig einsparen, da sie sowieso schon sparsam leben und wirtschaften müssen.

Geben alle Haushalte im Durchschnitt 8,5 Prozent ihrer Mittel für Lebensmittel aus, beträgt dieser Posten bei den Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern 31,3 Prozent. Daher liegt die regelbedarfsrelevante Inflation aktuell um fast die Hälfte über der durchschnittlichen Inflation aller Haushalte. Der Kaufkraftverlust innerhalb des vergangenen Jahres wurde bislang nicht ausgeglichen. Daran hat auch die Einmalzahlung im vergangenen Jahr und die Erhöhung der Regelsätze zum ersten Januar nichts geändert.

In ihrem Antrag fordert die Linksfraktion die Bundesregierung daher auf, sofort Schritte einzuleiten, welche die erhebliche Unterschreitung des sozio-kulturellen Existenzminimums durch die Inflation wirksam bekämpfen.