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Gesetzeslücken bei Waffenexporten schließen

Nachricht von Sevim Dagdelen,

Der Export von Panzern aus Deutschland muss genehmigt werden - die Entsendung von Ingenieuren, die diese Panzer bauen jedoch nicht. Diese Gesetzeslücke machen sich Rüstungskonzerne zu Nutze. So wechselte ein Rheinmetall-Manager zu einem Rüstungskonzern nach Saudi-Arabien. Trotz Rüstungsexportstopp sieht die Bundesregierung darin kein Problem.

Der Wechsel deutscher Führungskräfte zu ausländischen Unternehmen würde nicht unter die Außenwirtschaftsordnung fallen - so die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Der verkündete Exportstopp deutscher Rüstungsgüter nach Saudi- Arabien und die Rolle von Rheinmetall" von Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Sevim Dagdelen, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag: 

"Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Lieferung von Panzern ins Ausland einer Genehmigung bedürfen, die Entsendung von Konstrukteuren zum Bau von Panzern ins Ausland dagegen aber nicht. Der Wechsel deutscher Manager und Ingenieure zu ausländischen Rüstungskonzernen zum Aufbau von Waffenfabriken etwa in Saudi-Arabien oder in der Türkei sollte ebenso einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht unterliegen wie die Lieferung von Patrouillenbooten, Panzern oder Pistolen.

Damit Waffenschmieden wie Rheinmetall nicht länger nach Belieben die Gesetzeslage ausnutzen und Experten an Tochterfirmen oder Joint-Venture-Unternehmen im Ausland zum Bau einer Waffenfabrik entsenden können, müssen die gesetzlichen Regelungslücken geschlossen werden."


Die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage