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ELENA-Flop kostete hunderte Millionen

Interview der Woche von Jan Korte,

Jan Korte, MdB und Datenschutzbeauftragter der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, über den  ELENA-Flop, die Datenschutzproblematik und Sicherheitsprojekte der Bundesregierung, die eigentlich "Bürgerüberwachungsprojekte" heißen müssten

Seit Montag vergangener Woche ist es amtlich: Die Bundesregierung will den umstrittenen elektronischen Gehaltsnachweis ELENA "schnellstmöglich" abschaffen. Woran ist ELENA gescheitert?

  Jan Korte: ELENA ist nach offiziellen Angaben am nicht erfüllbaren Datenschutz gescheitert. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) sei noch nicht verbreitet genug. Das klingt edel, ist aber wahrscheinlich nicht die ganze Wahrheit: Wann hat die Bundesregierung je etwas wegen mangelhaften Datenschutzes zurückgenommen? Und dann auch noch ein solches Prestigeprojekt, das sie bisher gegen alle Kritik verbissen verteidigt hat? Zudem ist die QES der Standard, den die Bundesregierung z.B. mit der Einführung des neuen E-Persos verfolgt. Sie hätte abwarten können und auf Zeit setzen können. Ich glaube, es hat technisch nicht funktioniert, war zu aufwendig, gerade für kleine und mittlere Unternehmen waren nicht nur keine Einsparungen in Sicht, sondern die Kosten schlichtweg zu hoch. All diese Faktoren dürften erheblich zur Entscheidung beigetragen haben.   ELENA hat Staat und Wirtschaft viel Geld gekostet. DIE LINKE hat davor mehrfach gewarnt. Wie groß ist der entstandene Schaden - ideell und materiell?    Wie hoch der materielle Schaden für die Steuerzahler genau ist, wird sich noch zeigen. Wir haben dazu gerade eine Kleine Anfrage gestellt. Bisher gehen wir von über 80 Millionen Euro aus. Die Arbeitgeberverbände geben Kosten von mehreren hundert Millionen Euro an, die den Betrieben entstanden seien. ELENA ist ein Beispiel für ein Phänomen, das wir immer häufiger beobachten können: Es werden Millionenprojekte aufgelegt, von denen man gar nicht weiß, ob sie jemals funktionieren. Der Journalist Heribert Prantl hat das eine Vollkasko-Mentalität genannt. Der Staat zahlt immer, auch wenn Datensammel- und Überwachungsprojekte schief gehen.   Die Bundesregierung will nun nach einem Konzept suchen, mit dem die bereits bestehende Infrastruktur für ein einfacheres Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden könnte. Ist nach ELENA vor ELENA?   Diese Äußerungen zeigen deutlich, dass die Bundesregierung die Datenschutzproblematik gar nicht verstanden hat. Das Problem bei ELENA ist eben nicht nur der Übermittlungsstandard, sondern vor allem die zentrale Speicherung der Daten aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Vorrat. Über einen Zugriff kann abgerufen werden, wer wann wie viel gearbeitet hat, krankgemeldet oder arbeitslos war. Weniger Daten sind immer gut, aber dieses Hauptproblem wird auch bei einem einfacheren Meldeverfahren auf Basis der ELENA-Strukturen nicht gelöst.   Bei welchen IT-Großprojekten des Bundes sehen Sie ähnlich gelagerte datenschutzrechtliche Probleme?   Bei der elektronischen Gesundheitskarte ist das Problem der zentralen Speicherung wohl vom Tisch, dafür gibt es etliche andere. Die Sicherheitsfunktionen des E-Persos, der Millionen Bundesbürger im Internet in Sicherheit wiegen sollte, sind nur Stunden nach seiner Einführung gehackt worden. Und dazu kommen die Sicherheitsprojekte, die eigentlich Bürgerüberwachungsprojekte heißen müssten, wie das Bankdatenabkommen und das Passagierdatenabkommen auf europäischer Ebene, sowie das gesamte Biometrieprogramm des Bundes oder die von Union und SPD immer noch gewollte Vorratsdatenspeicherung.    Unionspolitiker sehen die Anschläge in Norwegen gerade als Bestätigung für die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Macht das Sinn?   Die Argumentation hinkt derart, dass man es eigentlich gar nicht fassen kann. Die Ermittler gehen bis heute von der Tat eines rechten, christlich-fundamentalistischen Einzeltäters aus, der aus antiislamischen Motiven gehandelt habe. Wieso sollte man bei einem Einzeltäter die Kommunikation überwachen? Für den Fall, dass er seinen Anrufbeantworter für Sprachnotizen nutzt? Der Vorfall in Norwegen beweist erneut, dass es in einer Demokratie keine hundertprozentige Sicherheit geben kann.    Was muss getan werden, um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu stärken?   Wir dürfen zunächst nicht damit aufhören, dieses Recht immer wieder einzufordern. Gerade im Sicherheitsdiskurs wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung entweder komplett vernachlässigt oder als lästige Nebensache abgetan. Die Achtung und Gewährung von Grundrechten ist der wesentliche Bestandteil eines demokratischen Rechtsstaats. Um den zu verteidigen, braucht dieser Staat keine neuen Sicherheitsprogramme, sondern schlichtweg mehr Einsicht und Vernunft in den Köpfen der Sicherheitshardliner von Union und SPD. 

linksfraktion, 25. Juli 2011