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Sevim Dagdelen

Drohnenkrieg: US-Mordzentrale in Ramstein schließen – Völkerrecht wahren

Im Wortlaut von Sevim Dagdelen,

Fragwürdiges Urteil zur US-Airbase in Ramstein in Rheinland-Pfalz: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 25. November 2020 die Klage von drei Männern aus dem Jemen gegen die Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (BVerwG 6 C 7.19). Die Kläger wollten vor Gericht erreichen, dass Deutschland den USA die Nutzung des Militärstützpunktes für ihre Drohnenkriege untersagt. Zwei ihrer Angehörigen waren 2012 bei einem Drohnenangriff der USA getötet worden. Vermutlich war die US-Airbase in Ramstein für den damaligen Angriff genutzt worden. 

DIE LINKE setzt sich seit Jahren sowohl im Parlament (Bundestagsdrucksache 19/11102) als auch bei Protestaktionen mit der Friedensbewegung dafür ein, die US-amerikanische Drohnenstation von deutschem Boden zu verbannen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig verkennt die Bedeutung von Völkerrecht und Menschenrechten. Die Bundesregierung muss Grundrechte stärker durchsetzen und darf das geheime Drohnenprogramm, das jedes Jahr zahlreiche Zivilisten tötet, nicht länger tolerieren. Unabhängig von der Entscheidung des Gerichts bleibt die Forderung aktuell: Die US-Mordzentrale in Ramstein muss geschlossen werden.

Im März 2019 hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster noch festgestellt, dass die Satelliten-Relais-Station in Ramstein eine zentrale Rolle bei den US-Drohneneinsätzen spielt und aus der Airbase bewaffnete Drohneneinsätze durchgeführt werden, die „zumindest teilweise gegen Völkerrecht verstoßen“. Das kam einer schallenden Ohrfeige für die Bundesregierung gleich. Diese musste am 8. Januar 2020 erstmals eingestehen, dass sich in Ramstein „eine von mehreren Relaisstationen“ befindet, über die „Kommunikationen mit unbemannten Luftfahrzeugen laufen“. (OVG Münster, 4 A 1361/15)

Ohne Ramstein kein Drohnenkrieg

Seit Jahren führen die USA über die Relaisstation in Ramstein einen Großteil ihrer außergerichtlichen Tötungen durch Kampfdrohnen durch. In Ländern wie Somalia, Jemen, Afghanistan oder Pakistan kamen durch den Einsatz von Kampfdrohnen bereits Tausende Menschen zu Tode, darunter zahlreiche Zivilisten. So auch Salim bin Ali Jaber und Walid Abdullah bin Ali Jaber, ein Lehrer und ein Polizist aus dem Jemen, deren Fall nun von dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in dritter Instanz verhandelt worden ist.

Ramstein wird bei solchen Angriffen genutzt, um Daten aus den Leitzentralen in den USA an die Drohnen zu schicken. Wegen der Erdkrümmung kann dies nicht direkt passieren. Von Kontrollstationen in den USA wird die Kommunikation mit den Drohnen über ein Glasfaser-Kabel nach Ramstein geleitet und von dort via Satellit in die Einsatzgebiete. In Ramstein werten zudem ein Teil des Einsatzteams Echtzeitbilder aus und unterstützt die in den USA sitzenden Drohnenpiloten. Klar ist: Ohne die Daten, die über Ramstein fließen, könnten die USA ihre Kampfdrohnen nicht in den Jemen fliegen. In anderen Worten: Ohne Ramstein wären Salim bin Ali Jaber und Walid Abdullah bin Ali und die vielen anderen zivilen Opfer wohl noch am Leben. Die Bundesregierung macht sich mitverantwortlich für die US-Verbrechen, indem sie die Drohnenkriege von deutschem Boden toleriert.

Verstoß gegen das Völkerrecht?

Der Einsatz von Kampfdrohnen ist aus völkerrechtlicher Sicht laut Wissenschaftlichem Dienst des Bundestages nicht grundsätzlich verboten und somit auch nicht per se völkerrechtswidrig (WD 2 – 3000 - 149/16). Gilt das Friedensrecht, also außerhalb bewaffneter Konflikte, darf das Menschenrecht auf Leben aber nur in sehr engen Ausnahmefällen verletzt werden. „Schäden an der unbeteiligten Zivilbevölkerung sind in bewaffneten Konflikten erst dann völkerrechtswidrig, wenn bei der Entscheidung zum Waffeneinsatz damit zu rechnen ist, dass Verluste von zivilen Menschenleben, Verwundungen von Zivilpersonen, Beschädigungen ziviler Objekte oder mehrere derartige Folgen zusammen verursacht werden würden, die in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil stehen (…). Ferner dürfen einzelne, als solche erkennbare Zivilpersonen nicht gezielt getötet werden, sofern und solange sie nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen (…)“, heißt es im WD-Gutachten „Zur Rolle des Militärstützpunktes Ramstein im Zusammenhang mit US-amerikanischen Drohneneinsätzen“ aus dem Jahr 2016 wörtlich.

Beim Drohnenangriff auf Salim bin Ali Jaber und Walid Abdullah bin Ali im Jemen im Jahr 2012 ist jedoch von einer völkerrechtswidrigen Militäroperation auszugehen, da dieser lange vor Beginn des sogenannten „Jemenkriegs“ als internationaler Konflikt 2015 stattfand.

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil vom März 2019 in Bezug auf Ramstein und die US-Drohnenmorde im Jemen festgestellt, dass die Bundesregierung ihre Schutzpflicht gegenüber dem Grundrecht auf Leben nicht erfüllt. Zugleich wurde die Bundesrepublik Deutschland dazu verurteilt, sich durch geeignete Maßnahmen zu vergewissern, ob eine Nutzung der Air Base Ramstein durch die USA für Einsätze von bewaffneten Drohnen im Jemen im Einklang mit dem Völkerrecht stattfindet. Falls erforderlich, muss Deutschland bei den USA auf die Einhaltung des Völkerrechts hinwirken.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist nun der Meinung, dass die bisherigen diplomatischen Aktivitäten der Bundesregierung ausreichten, um ihrer grundgesetzlich verankerten Schutzpflicht nachzukommen. Sie habe eine Zusicherung der USA eingeholt, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit geltendem Recht erfolgen. Diese Maßnahmen könne nicht als völlig unzulänglich qualifiziert werden, so das Gericht.

Drohnenmordzentrale schließen!

Unabhängig von der umstrittenen juristischen Sicht darauf, ob über Ramstein gesteuerte Drohneneinsätze der US-Streitkräfte eine beihilfefähige, völkerrechtswidrige „Haupttat“ darstellen – wie die Bundesregierung mit dem Einsatz von Kampfdrohnen über die Zwischenstation Ramstein umgeht, bleibt ihrem außenpolitischen Gestaltungsspielraum überlassen. Anstatt diesen zu nutzen und das US-amerikanische Drohnenmordprogramm endlich zu beenden, plant die Bundesregierung die Bewaffnung eigener Drohnen. DIE LINKE lehnt dies ab: Drohnen senken die Hemmschwelle zur Anwendung militärischer Gewalt erheblich und sind ein erster Schritt hin zur automatisierten Kriegsführung. Dieser Entgrenzung bewaffneter Gewalt muss dringend Einhalt geboten werden.

Statt Ramstein endlich zu schließen, unterstützt die Bundesregierung nun auch noch die Erweiterung der Militärbasis. So ist dort der Aufbau eines Weltraumzentrum der NATO geplant. Das Space Center soll an das Luftwaffenoberkommando des Militärpakts angegliedert werden und vor allem als Koordinationsstelle für die Weltraumüberwachung dienen. Schließlich gehören den USA aktuell allein 1.425 Satelliten, von denen mindestens 208 Militärsatelliten sind. Italien, Frankreich, Großbritannien und Deutschland verfügen zusammen zusätzlich über 33 Militärsatelliten. Mit dem Schutz der Satelliten von Ramstein aus wird letztlich militärisch auch der globale US-Drohnenkrieg abgesichert. 

DIE LINKE bleibt dabei: Von deutschem Boden dürfen keine Drohnenmorde ausgehen. Dafür gibt es nur eine Lösung – die Schließung der US-Airbase Ramstein.