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Sevim Dagdelen

»Diese Rüstungsexportrichtlinien sind ein Papiertiger«

Im Wortlaut von Sevim Dagdelen,

Von Sevim Dagdelen, stellvertretende Vorsitzende und abrüstungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:

Die Bundesregierung hat die „Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aktualisiert. Grundsätzlich gilt: Rüstungsexportrichtlinien, die wie im Fall des Jemen-Krieges nicht umgesetzt werden, sind wertlos. Die Bundesregierung ignoriert seit Jahren mit ihren Waffenlieferungen an Saudi-Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate und die anderen am Jemen-Krieg beteiligten Länder bereits bestehende Richtlinien. Und ungeachtet des eigens verhängten Waffenembargos für Saudi-Arabien hat die Bundesregierung im laufenden Jahr an Riad und die anderen Despoten der Jemen-Kriegsallianz Rüstungslieferungen im Wert von 1,22 Milliarden Euro genehmigt.

Bereits vorab waren die Erwartungen an die Überarbeitung der bestehenden Rüstungsexportrichtlinien, die auf den Koalitionsvertrag vom März 2018 zurückgeht, nicht besonders hoch. Eilig hatten es CDU/CSU und SPD ohnehin nicht. Die Neufassung der aus der Zeit der rot-grünen Regierung stammenden Regelungen sollte eigentlich bis Ende des vergangenen Jahres vorliegen. Von einer wirklichen Verschärfung für deutsche Waffenlieferungen kann aber keine Rede sein. Entsprechende Eigenwerbung der Bundesregierung ist eine Irreführung der Öffentlichkeit, das Jammern der deutschen Rüstungsindustrie bloßes Theater.

„Restriktive Genehmigungspraxis“

Dem Schwedischen Friedensforschungsinstitut SIPRI zufolge war Deutschland für die Jahre 2014 bis 2018 viertgrößter Waffenexporteur der Welt. Es klingt daher wie ein Hohn, wenn die Bundesregierung nun behauptet, „die vom Kabinett beschlossenen, überarbeiteten Regelungen unterstreichen die restriktive Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte“. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr insgesamt 11.142 Einzelanträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern genehmigt. Der Gesamtwert dieser Genehmigungen, nicht der tatsächlichen Exporte, betrug 4,824 Milliarden Euro. Nur 88 Anträge zu einem Gesamtwert von 39,43 Millionen Euro wurden laut Rüstungsexportbericht 2018 abgelehnt. Das heißt, die Bundesregierung hat 99,2 Prozent aller gestellten Anträge der Waffenindustrie am Ende auch genehmigt. Von einer „restriktiven Genehmigungspraxis“ kann da wahrlich keine Rede sein.

Kleinwaffen für Drittländer

Immerhin, die Bundesregierung hat nun beschlossen, dass Exporte sogenannter Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition in Drittländer außerhalb von NATO und EU „grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden“ sollen. Der jahrelange Druck von der Fraktion DIE LINKE und der Friedensbewegung zeigt hier Wirkung. Zur Wahrheit gehört aber auch: Die Bundesregierung hat zugelassen, dass deutsche Waffenschmieden die Produktion an Tochterfirmen oder Joint Ventures im Ausland verlagern und so die Genehmigungspraxis umgehen können. So lässt der deutsche Rüstungskonzern Rheinmetall Munition in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE), Saudi-Arabien und Ägypten produzieren. Rheinmetall beliefert somit nicht nur die Diktaturen und Autokratien, unter denen die Menschenrechtslage fatal ist, sondern auch Länder, die direkt am Jemenkrieg beteiligt sind.

Die Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer umfassten 2018 einen Wert von 403.703 Euro. Das waren 0,008 Prozent aller Waffenexporte. Die neue Regelung schmerzt die Konzerne also nicht wirklich. Noch dazu, da Regierungssprecher Steffen Seibert ausdrücklich betont, dass es in Einzelfällen weiterhin Ausnahmen geben könne, weil von einem grundsätzlichen, aber keinem kompletten Verbot die Rede sei.

Europäische Rüstungsproduktion

Die Bundesregierung erklärt in ihren neuen Richtlinien freimütig, „den Export von Rüstungsgütern am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland zu orientierten“ und „im Rahmen der Europäischen Verteidigungsunion die verteidigungswirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu vertiefen, die europäische verteidigungsindustrielle Basis zu stärken und technologische Kompetenzen zu erhalten“. Das ist ein Türöffner für eine Lockerung der bestehenden Genehmigungspraxis.

Über den Umweg gemeinsamer europäischer Rüstungsproduktionen können so fortan bestehende Beschränkungen bei Waffenexporten an Krisenregionen und Diktaturen wie Saudi-Arabien aufgeweicht und umgangen werden. Gerade erst hat Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen auf der Luftfahrtmesse in Le Bourget bei Paris mit ihren Amtskolleginnen aus Frankreich und Spanien einen Vertrag zur Entwicklung eines Milliarden-teuren neuen Kampfjets unterzeichnet. Mit den neuen Rüstungsexportrichtlinien wird das geplante Luftkampfsystem FCAS oder das deutsch-französische Kampfpanzerprojekt Main Ground Combat System (MGCS) vollkommen skrupellos an die Kopf-ab-Diktatur in Riad und andere Golfdespotien verkauft werden können.

In den Zentralen der großen Rüstungskonzerne können bei diesem Bekenntnis die Champagner-Korken knallen. Die vom Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vorgetragene Kritik ist für die Kulisse.

„Endverbleib beim Empfänger“

Geradezu dreist handelt die Bundesregierung, wenn sie Neuerungen bei der Überprüfung des Endverbleibs gelieferter Rüstungsgüter hervorhebt. „Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden nur erteilt“, heißt es in den neuen Richtlinien, „wenn zuvor der Endverbleib dieser Güter beim Endverwender sichergestellt ist.“ Hierfür soll eine entsprechende schriftliche Zusicherung des „Endverwenders“ voraus. Bisher war der Endverbleib im „Empfängerland“ zu garantieren. Dieser nun fehlende territoriale Bezug ist von besonderer Brisanz: Mit der Neufassung passt die Bundesregierung die Rüstungsexportrichtlinien den jahrelangen Verstößen beispielsweise Saudi-Arabiens und der VAE an. An die im Jemen-Krieg beteiligten Staaten gelieferten Waffen können so fortan im Jemen eingesetzt werden, ohne dass gegen die Endverbleibsregelung verstoßen wird. Die Waffen bleiben ja beim „Endverwender“.

Die Erteilung von Genehmigungen „kann“ zudem einer Zustimmung des Empfängerstaates zu Vor-Ort-Überprüfungen des Endverbleibs abhängig gemacht werden – muss aber nicht. Und die bisherige Praxis lässt da auch wenig Spielraum für Optimismus. Wer dann allerdings nur zwei Mitarbeiter mit einer so großen Herausforderung wie der „Post-Shipment-Kontrollen“ betraut, zeigt, dass er eigentlich gar keine Aufklärung über den Endverbleib von deutschen Rüstungsgütern herstellen möchte. 

Die Bundesregierung tarnt, trickst und täuscht mit ihrer Rüstungsexportpolitik die Öffentlichkeit, während vier von fünf Deutschen ohne jede Einschränkung Waffenlieferungen an die Länder der Jemen-Kriegsallianz ablehnen. Zum Täuschungsprogramm sind auch die nunmehr neun Seiten umfassenden „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“. DIE LINKE fordert daher ein Verbot von Rüstungsexporten, angefangen bei den Drittländern.