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Bund entgeht nur knapp Millionenkosten wegen Autobahnprivatisierung

Im Wortlaut von Victor Perli,

Das Landgericht Hannover hat ein Urteil im Rechtsstreit zwischen der Bundesregierung und der Autobahn-Betreibergesellschaft A1 mobil gesprochen: Die A1 zwischen Hamburg und Bremen wird seit 2008 von privaten Infrastrukturinvestoren betrieben. Weil sich die Betreiber mit der erwarteten Verkehrsmenge und damit verbunden Einnahmen aus der LKW-Maut verspekuliert hatten, verklagten sie den Bund auf die Zahlung von 778 Millionen Euro. Zu den Hintergründen und Risiken hatte die Fraktion DIE LINKE in diesem Jahr bereits eine Kleine Anfrage gestellt, die sehr ausweichend beantwortet wurde.

Das heutige Urteil stellt klar: der Bund muss nicht zahlen, die Klage war unbegründet. Dies ist aber nur ein Zwischenstand. Die Betreiber haben angekündigt in Berufung zu gehen – das Risiko für den Bund und gepfefferte Prozesskosten bleiben. Auch andere Prozesse mit privaten Autobahn-Betreibern sind anhängig oder drohen. Kein Wunder – zum Geschäftsmodell von Infrastrukturbetreibern gehört, die Rendite für ihre Investoren zu maximieren und nicht möglichst kostengünstig ein öffentliches Gut zur Verfügung zu stellen. Sollte der Betreiber aufgrund des Urteils Insolvenz anmelden, drohen weitere Millionen-Kosten. Der Betrieb müsste wieder vom Bund übernommen werden und weitere Prozesse dürften folgen. Ein teures Abenteuer für den Steuerzahler.

„Die Klage der A1 mobil ist dreist und nur möglich, weil die Bundesregierung öffentlich-private Partnerschaften erlaubt hat. Es gibt keinen einzigen Grund, warum Bau und Betrieb von Straßen nicht einfach von Bund und Ländern in Eigenregie durchgeführt werden. Dann gibt es Transparenz über Kosten und Nutzen für die Öffentlichkeit - und weniger teure Prozesse, mit denen die Investoren den Staat schröpfen wollen“, so Victor Perli, Mitglied im Haushaltsausschuss und dort zuständig für das Verkehrsministerium.

„Die Straßen und Autobahnen sind mit Steuergeldern gebaut worden. Jede Form der Privatisierung - auch öffentlich-private Partnerschaften beim Betrieb dieser Straßen - ist eine Enteignung der Bevölkerung. Es ist die Aufgabe der Politik, mit dem öffentlichen Eigentum der Bevölkerung gut umzugehen und ihr die kostenfreie Nutzung zu sichern“, so Perli weiter.