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Mieterstrom

Themenpapiere der Fraktion

Beim Mieterstrom handelt es sich um lokal (oft im gleichen Gebäude) produzierten Strom, der Wohnungs- oder Gewerbeflächen-Mieter*innen angeboten wird. Der Strom wird beispielsweise in einer Photovoltaik-Anlage (PV) auf dem Dach des Mietshauses oder in dessen Keller in einem Blockheizkraftwerk (BHKW) produziert. Letzteres ist dann zwar kein Ökostrom, dafür aber durch direkte Abwärmenutzung sehr effizient hergestellter Erdgas-Strom.

Das im Juni 2017 vom Bundestag verabschiedete Mieterstromgesetz zielt auf PV-Anlagen als Mieterstromanlagen ab. BHKWs als Mieterstromanlagen wurden bereits über das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) mittels Zuschlägen gefördert (aber dort nicht so benannt).

Mit dem Mieterstromgesetz wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein Förderanspruch für direkt gelieferten Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden verankert. Danach erhält der Betreiber einer solchen Anlage einen Mieterstromzuschlag. Dieser orientiert sich an den im EEG genannten Einspeisevergütungen abzüglich eines Abschlags. Der Abschlag soll Ersparnisse berücksichtigen, die Betreiber*innen und Mieter*innen haben, weil bestimmte Umlagen und Abgaben dann wegfallen, wenn der Strom im Haus verbraucht, und nicht eingespeist wird. So bei der Stromsteuer, dem Netzentgelt oder der Konzessionsabgabe. Die Höhe des Mieterstromzuschlags soll unter dem Strich aber eine angemessene Rendite ermöglichen. Er hängt zudem von der Größe der Solaranlage ab und liegt zwischen 2,2 Cent/kWh und 3,8 Cent/kWh. Der von den Mieter*innen nicht verbrauchte Strom wiederum wird ins Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist und wie üblich über das EEG vergütet.

Der Mieterstrompreis ist auf 90 Prozent des Grundversorgungstarifs gedeckelt, der in dem jeweiligen Netzgebiet gilt. Dadurch soll verhindert werden, dass Vermieter*innen allein die „Rendite“ aus der Förderung abgreifen oder gar Mieter*innen für Mieterstrom mehr zahlen, als über einen Grundversorgungstarif des örtlichen Versorgers. Ohnehin haben Mieter*innen die freie Wahl, ob sie beim Projekt ihres Vermieters mitmachen oder nicht.

Wir haben ein Mieterstromgesetz stets unterstützt, weil es ein Weg ist, PV-Anlagen endlich in die Städte zu bekommen und überdies akzeptanzfördernd wirkt. DIE LINKE kritisiert jedoch am gerade verabschiedeten Mieterstromgesetz zwei Dinge, die wir ändern wollen:

  1. Mieterstrommodelle als umfassende Quartierslösungen profitieren nicht von der Förderung, ebenso wenig Nichtwohngebäude, etwa Schulen oder Krankenhäuser. Beides ist inneffizient und beschränkt das Projekt-Potenzial.
  2. Wohnungsunternehmen verlieren nach gegenwärtigem Recht bestimmte Steuerprivilegien, wenn sie Strom an Mieter*innen verkaufen, und zwar für das gesamte Vermietungsgeschäft. Das sollte ursprünglich geändert werden. Die Bundesregierung hat letztlich aber leider doch darauf verzichtet. Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums soll durch die Gründung von Schwestergesellschaften das Problem angeblich zu umgehen sein. Selbst wenn dies stimmt, würde das einen enormen zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeuten. Damit werden wohl nur wenige Wohnungsunternehmen Mieterstrommodelle in Angriff nehmen.

 

Zusätzliche Informationen bieten die Themen Erneuerbare Energien und Klimaschutz.


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