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Kältemittel R1234yf

Themenpapiere der Fraktion

Wie hochgiftige Elemente in die Klimaanlagen der Pkw gelangen

Ab 2017 durften Neuwagen das bisherige Kältemittel für Klimaanlagen (R134) nach der EU Richtlinie 40/2006 nicht mehr einsetzen, es ist zu klimaschädlich. R134 hat einen Global Warm Potential (GWP) von über 1.300. Die Richtlinie gestattet ab 01.01.2017 nur noch Kältemittel für Pkw mit einem GWP < 150 zu verwenden. Bei neuen Pkw-Modellen muss R134 bereits seit 2012 ersetzt sein.

Ursprünglich wollte die deutsche Autoindustrie das unproblematische Kohlendioxid als neues Kältemittel einsetzen, brach dann aber Mitte 2008 diese Zusage. Die Entscheidung fiel zugunsten des Kältemittels HFO-1234yf der Hersteller Honeywell und DuPont.

Gravierende und kleine Risiken des Kältemittels wurden und werden von Herstellern und EU-Kommission verharmlost. HF0-1234 zerfällt zu Trifluoressigsäure, die ist zwar nicht klimaschädlich, aber führt in Gewässern zur Versäuerung und schädigt nachweislich Algen. Gravierender sind die Folgen, wenn HFO-1234 verbrennt. Als Verbrennungsprodukte entstehen Carbonylfluoride (zerfallen in etwa 30 Minuten zu Fluorwasserstoff) und auch direkt Fluorwasserstoffe, die sich mit Wasser sofort zu Flusssäure verbinden.

Inzwischen sind rund 750.000 Pkw mit dem Kältemittel auf deutschen Straßen unterwegs (Stand Dez. 2016). Pkw-Brände sind keine Seltenheit. Laut Verband der Versicherungen gab es 2015 mehr als 15.000 Kaskoschäden durch Pkw-Brände. Hinzu kommen die Brände von nicht versicherten Fahrzeugen, insgesamt ca. 30.000 im Jahr allein in der Bundesrepublik. 30.000-mal eine ernste Gefahr für Leben und Gesundheit durch den Einsatz von R1234yf für Unfallopfer und für Helfer:innen!

Die Gefahren von HFO-1234yf

HFO-1234yf ist zwar besser fürs Klima, aber hochgefährlich für die Gesundheit und die Umwelt. Die Substanz entzündet sich bereits bei etwa 400°C. Leckagen des Kühlmittelkreislaufs nach Unfällen können genügen, um das Kältemittel bei Kontakt mit heißen Motorteilen zu entzünden oder zu verdampfen. Auch bei sonstigen Fahrzeugbränden in Folge von Unfällen, Havarien oder Brandstiftung kann das Kältemittel verbrennen und dann besteht Lebensgefahr für Rettungskräfte, Feuerwehr, Helfer und Unfallopfer durch die entstehende giftige Flusssäure und das hochtoxische Carbonyldifluorid.

Dass beim Verbrennen auch Carbonyldifluorid in relevanten Mengen entsteht, wurde erst 2015 durch Forschungsarbeiten an der TU München bekannt. Der Stoff ist mit dem im Ersten Weltkrieg verwendeten Kampfstoff Phosgen verwandt. Das Einatmen von 1 ppm über zehn Minuten kann zum Tode führen. Nach zehn Minuten wurde von der TU München ermittelt, dass 13 ppm im Fahrzeuginnenraum möglich sind. Trotzdem wiegeln die Hersteller des Kältemittels ab und behaupten alles korrekt gemacht zu haben, mit der Begründung, solche Tests sind für Kältemittel nicht vorgeschrieben.

Aber auch das unverbrannte Mittel scheint gefährlich zu sein. Im Tierversuch starben Kaninchen, die HFO-1234yf einatmeten. Aber auch dieser Test ist nicht vorgeschrieben und deshalb für die Zulassung von HFO-1234yf nicht relevant. Wie dieses Mittel nach dem Einatmen bei Menschen wirkt, z. B. bei undichten Klimaanlagen oder in Werkstätten, ist nicht untersucht. Es könnte durchaus zu Vergiftungserscheinungen kommen.

Trotz der bekannten Risiken für das Kältemittel wird es eingesetzt, obwohl bislang keine abschließende Risikobewertung nach REACH-Stoffbewertung vorliegt. Es ist zwar bekannt, dass die Deutschen Chemikalienbehörden mit der Risikobewertung der Europäischen Chemikalienbehörden nicht konform gehen, aber die Bundesregierung kann bzw. darf derzeit keine Auskunft über die Inhalte und über den Zeitplan des anhängigen Komitologieverfahrens geben. Obwohl keine abschließende Bewertung des Kältemittels vorliegt, obwohl ernste Gefahren möglich sind, wird es mittlerweile immer weiter verbreitet in Pkw eingesetzt. Es ist unverantwortlich, Autofahrer:innen, Rettungskräfte, Polizei, Werkstattmitarbeitende, Unfallopfer und selbst Schaulustige dieser Vergiftungsgefahr auszusetzen.

Sichere Alternative: CO2

Die Zulieferindustrie hatte längst serienreife Klimaanlagen mit Kohlendioxid entwickelt. In etlichen Bussen werden diese auch bereits seit 2010 verwendet. Es gibt also mindestens eine erprobte Alternative zum Gift in der Klimaanlage. Auch in einigen Modellen von Daimler wurde diese Variante gewählt. Ob und wann weitere Hersteller ihre Modelle auf das ungefährlichere CO2 umstellen ist derzeit unklar.

Die Bundestagsfraktion DIE LINKE fordert ein Verbot von HFO-1234yf und die Aussetzung der EU Richtlinie 2006/40 für fünf Jahre mit der Auflage, dass die Autoindustrie dann auf das noch weniger klimaschädliche und gleichzeitig ungefährliche Kältemittel CO2 umsteigen muss. In der Übergangszeit könnte das bisherige Kältemittel Tetrafluorethan (R134a) weiter in Pkw verwendet werden.


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