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Inklusion

Themenpapiere der Fraktion

Rund 16 Prozent der Bevölkerung leben mit anerkannten Behinderungen. Durch vielfältige Barrieren im Alltag, in Verkehrsmitteln, Arbeitsstätten oder Bildungseinrichtungen und Behörden ist Teilhabe für sie nur eingeschränkt möglich.

Das derzeitige gegliederte Schulsystem etwa verhindert eine konsequente Inklusion. Kinder im Alter von zehn oder zwölf Jahren auf unterschiedliche Schulformen aufzuteilen widerspricht dem Konzept der Inklusion. Derzeit werden etwa eine halbe Million Förderschüler:innen in Deutschland separat unterrichtet. 71 Prozent von ihnen erreichen nicht einmal einen Hauptschulabschluss.

Daher sind immer noch viele Menschen mit Behinderungen ausgesondert: Sie lernen in den genannten Förderschulen, arbeiten in speziellen Werkstätten, reisen in Behindertengruppen oder werden in Heimen „untergebracht“. Das ist nicht nur diskriminierend für die Betroffenen, es ist auch eine verpasste Chance für die gesamte Gesellschaft.

Es gilt, diese Hürden in baulichen, digitalen, kommunikativen, rechtlichen und administrativen Bereichen sowie die Blockaden in den Köpfen zu überwinden. Die Bundesregierung unternimmt dafür nichts Spürbares: Sie wälzt die Verantwortung für inklusive Bildung auf die Länder ab, baut Teilhabeleistungen nicht bedarfsdeckend aus und stellt diese weiterhin unter Kostenvorbehalt und Zumutbarkeitsprüfungen.

Der Begriff Inklusion wird so inhaltlich unterschiedlich bestimmt, oft auf den Bereich Bildung beschränkt oder als Sparpaket missbraucht. Diesem Trend muss etwas entgegengesetzt werden. DIE LINKE unterstützt das Recht aller Menschen auf volle Teilhabe und ein gutes Leben. Das schließt inklusive Bildung, reguläre Arbeit und selbstbestimmtes Wohnen in der Gemeinde ebenso ein wie Erholung, Kultur, Freizeitaktivitäten, Reisen und Sport.

Grundlage und Maßstab bildet die UN-Behindertenrechtskonvention. Der darin festgeschriebene Inklusionsgedanke meint im Gegensatz zu Integration nicht die Eingliederung der „Aussortierten“, sondern Verhältnisse, in denen alle Menschen – mit oder ohne Behinderungen - am gesamtgesellschaftlichen Leben gleichberechtigt, barrierefrei und voll teilhaben können.

Daher fordert die Fraktion DIE LINKE:

  • ab sofort keine neuen Barrieren zu errichten und bestehende Barrieren jeglicher Art in allen Lebensbereichen – auch in der Privatwirtschaft - energisch abzubauen. Dabei sollten spürbare Sanktionen bei Zuwiderhandlung, aber auch Investitionsprogramme oder Fördermöglichkeiten vereinbart werden.
  • bedarfsdeckende, einkommens- und vermögensunabhängige Teilhabeleistungen wie persönliche Assistenz in jeder Lebenslage und -phase und in jedem gesellschaftlichen Bereich sowie den Anspruch auf Hilfsmittel im Rahmen eines menschenrechtskonform auszugestaltendes Bundesteilhabegesetzes im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) festzuschreiben.
  • für eine reibungslose und personenorientierte Leistungserbringung ist eine flächendeckende, sozial und inklusiv ausgestaltete Infrastruktur zu errichten. Die eingeführte ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ist langfristig und bedarfsdeckend zu finanzieren. Das Antragsverfahren für Fördergelder muss unbürokratisch und barrierefrei ausgestaltet werden.
  • ein umfassendes Gesetzesscreening, um alle Gesetze und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene an inklusive Bildungsmaßstäbe anzupassen.
  • die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen sind rechtsverbindlich bei der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII anzusiedeln und der Leistungsanspruch auf oben genannte bedarfsdeckende, persönliche Assistenz und Hilfsmittel im SGB IX – auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus – ist zu garantieren.
  • der Rechtsanspruch eines Kindes auf ganztägige, gebührenfreie inklusive Betreuung in Kindertagesstätten ist rechtlich festzuschreiben.