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Fracking

Themenpapiere der Fraktion

In Deutschland hat ein Wettlauf um neue Erdgasquellen begonnen. Energiekonzerne wie Exxon oder Wintershall haben große Landstriche abgesteckt, um Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten zu fördern. Diese Lagerstätten liegen im Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein sowie in bestimmten Sandsteinformationen, sogenannten Tight-Gas-Reservoirs. Im Gegensatz zu Erdgas aus konventionellen Lagerstätten sind diese Gasvorkommen fest im Gestein eingeschlossen.

Zur Förderung aus derartigen Lagerstätten wird die Fracking-Technik angewendet. Beim Fracking (Hydraulic Fracturing) wird eine mit gefährlichen Chemikalien versetzte Flüssigkeit unter hohem Druck in die Tiefe gepumpt, um das gastragende Gestein aufzubrechen. Die Frackfluide können dabei alle Gefährlichkeitsmerkmale des Europäischen Chemikalienrechts – der CLP-Verordnung – besitzen. Die Frack-Flüssigkeit verbleibt zu einem Teil in der Tiefe, ein anderer Teil wird wieder nach oben befördert und muss zusammen mit dem ebenfalls nach oben geförderten Lagerstättenwasser entsorgt werden. Während es in Deutschland bislang nur wenig Erfahrungen mit Fracking gibt, wird die Technik in den USA, vor allem seit der Lockerung der Wasserschutzgesetze 2005, großflächig eingesetzt. Dort kam es zu zahlreichen Unfällen, wie Trinkwasservergiftungen, Explosionen und Erdstößen.

Fracking ist mit unverantwortlichen Risiken für Bevölkerung und Umwelt, insbesondere für das Trinkwasser, verbunden. Zahlreiche Studien verdeutlichen inzwischen die Gefahren. Dass „die Gefährdung der oberflächennahen Wasservorkommen“ nicht ausgeschlossen werden kann, wurde auch in den vom Umweltbundesamt und der Landesregierung NRW in Auftrag gegebenen Studien deutlich

Risiken und negative Auswirkungen sind insbesondere:

  • Die Verunreinigung des Grund und Trinkwassers durch die mit den Frackflüssigkeiten eingebrachten Chemikalien, freigesetztes Methan oder Lagerstättenwasser, welches mit Schwermetallen, krebserregenden Stoffen oder radioaktiven Substanzen belastet sein kann. Diese können durch natürliche oder künstlich geschaffene Wegsamkeiten im Untergrund, undichte Bohrlochabdichtungen oder Unfälle an der Oberfläche in das Grundwasser gelangen.
  • Der bei der Förderung anfallende Flowback, der wieder an die Oberfläche gepumpten Mischung aus Lagerstättenwasser und Frack-Flüssigkeit, welcher neben Chemikalien des Frack-Vorgangs häufig radioaktive Isotope, Quecksilber und Benzol enthält. Die Entsorgung ist ungeklärt und unfallträchtig.
  • Die Entstehung von Erdbeben durch Fracking oder die Verpressung von Lagerstättenwasser in sogenannte Versenkbohrungen. In den letzten Jahren ist in den USA ein dramatischer Anstieg dieser induzierten Seismizität zu beobachten.
  • Die miserable Klimabilanz von gefracktem Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten verglichen mit Erdgas aus konventionellen Lagerstätten.
  • Der Anfall kontaminierter Bohrschlämme und damit verbundene fehlende Entsorgungsmöglichkeiten. Bereits jetzt exportiert Niedersachsen seine in der Vergangenheit angefallenen und in Gruben entsorgten Bohrschlämme aus der Gasgewinnung mangels eigener Deponiekapazitäten in andere Bundesländer, insbesondere nach Nordrhein-Westfalen. Mit der Gasgewinnung unter Einsatz der Fracking-Technik und dem damit verbundenen Bohrschlammtourismus würden die bundesweiten Deponiekapazitäten für alle gefährlichen Abfälle deutlich reduziert.

Zudem gibt es Hinweise auf einen Zusammenhang zwischen der Erdgasförderung und dem erhöhten Aufkommen spezifischer Krebsarten in Niedersachsen.

An vielen Orten laufen die Betroffenen Sturm. In einigen Staaten, etwa in Frankreich, wurde nach großen Protesten Fracking verboten. Auch in Deutschland haben sich zahlreiche Bürgerinitiativen gegründet, die sich gemeinsam mit Wasserwerken, Umweltverbänden und Kommunen gegen Fracking einsetzen.

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat die Verabschiedung eines Gesetzespakets durchgesetzt, welches Fracking ermöglicht. Zwar ist Fracking in bestimmten Gebieten wie Wasserschutzgebieten oder Heilquellenschutzgebieten verboten. Doch diese Gebiete machen nur einen kleinen Teil der Bundesrepublik aus. Auf dem Rest der Fläche ist Fracking in Tight-Gas-Reservoirs in jeder Tiefe möglich. Dies geschah insbesondere auf Druck des Lobbyverbandes BVEG (Bundesverband Erdgas. Erdöl und Geothermie) und des niedersächsischen SPD-Wirtschaftsministers Lies, dem die Bundesregierung willig nachgab.

In Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein kann Fracking im Rahmen von vier Forschungsvorhaben erfolgen, für die eine gesetzliche Ausnahmeregelung geschaffen wurde. 2021 soll die noch eingeschränkte Anwendung von Fracking auf den Prüfstand. Dann könnte Fracking in ganz Deutschland freigegeben werden.

DIE LINKE fordert hingegen ein Fracking-Verbot ohne Ausnahmen. Sie lehnt insbesondere die Pläne der niedersächsischen Landesregierung aus SPD und Grünen ab, den Gaskonzernen Fracking in den Tight-Gas-Reservoirs dieses Bundeslandes zu gestatten. Außerdem ist DIE LINKE gegen die ausnahmslose Verklappung des gefährlichen Flowbacks und des Lagerstättenwassers im Untergrund. Das Bergrecht muss reformiert werden, um umfassende demokratische Mitentscheidungsrechte zu sichern und den Interessen von Umwelt und Menschen Vorrang vor Wirtschaftsinteressen einzuräumen.

Eine Energiepolitik auf dem Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien erfordert sowohl Verbrauchssenkungen als auch die Förderung erneuerbarer Energien. Jetzt auf den weiteren Ausbau der Erdgasförderung mit Fracking zu setzen, ist der falsche Weg!

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