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Bauland, Boden

Themenpapiere der Fraktion

Städtischer Boden ist der Schlüssel für eine soziale Mieten- und Wohnungspolitik vor Ort. Da Boden nicht vermehrbar ist, hat die starke Nachfrage nach Bauland und eine massive Spekulation mit Boden in den vergangenen Jahrzehnten zu erheblichen Preissteigerungen geführt. Besonders stark sind die Baulandpreise in Großstädten wie Frankfurt am Main, Hamburg, München oder in Berlin gestiegen. In einigen Innenstadtteilen hat sich der Bodenpreis in den letzten zehn Jahren verzehnfacht.

Die hohen Bodenpreise werden von den Mieterinnen und Mietern in Form explodierender Mieten bezahlt. Seit dem zweiten Weltkrieg wurden ca. 80 Prozent des Anstiegs der Immobilienpreise durch Bodenpreissteigerungen verursacht. Deshalb gilt: Wer bezahlbares Wohnen will, muss die Bodenfrage lösen.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer sind Bodenpreissteigerungen leistungslose Gewinne, von denen nur ein kleiner, ohnehin besonders vermögender Teil der Bevölkerung profitiert. Denn ungefähr 70 Prozent der Immobilien in Deutschland gehören den reichsten zehn Prozent.

Statt die Debatte für eine neue Bodenpolitik allein auf die Bereitstellung von Bauland zu verengen, müssen wir außerdem über den Stopp der Preisspirale diskutieren, darüber, wem der Boden gehört und wer über die Nutzung des Bodens entscheidet. Es braucht eine grundlegend neue Ausrichtung der Bodenpolitik des Bundes, aber auch vieler Länder und Kommunen. Eine von der Bundesregierung eingesetzte Baulandkommission hat, ohne Beteiligung der Opposition, leichte Verbesserungen im Baugesetzbuch, höhere Bundesmittel für die Reaktivierung von Brachflächen und einen Mix aus Steuererleichterungen und Steuererhöhungen empfohlen. Umgesetzt ist davon noch nichts.

Die Fraktion DIE LINKE will eine neue Bodenreformdebatte und setzt auf folgende Schwerpunkte für eine neue Bodenpolitik in den Städten:

  • Durch Bodensicherungsgesetze auf Bundes- und Landesebene soll der weitere Verkauf von bundes- und landeseigenen Liegenschaften an Private ausgeschlossen werden. Öffentliche Grundstücke sollen nur noch an öffentliche und an gemeinwohlorientierte bzw. gemeinnützige Träger verkauft werden dürfen.
  • Mit einem Ankaufprogrammdes Bundes sowie einem Bodenfonds, sollen jährlich 1.500 Hektar pro Jahr rekommunalisiert werden, als Voraussetzung für eine lokale strategische Bodenbevorratungspolitik. Langfristig sollten mindestens 30 Prozent des Baulands in den Städten in öffentlicher Hand sein.
  • Wir wollen das kommunale Vorkaufsrecht zu einem Ersterwerbsrecht ausbauen, das im gesamten Stadtgebiet gilt und preislimitiert ausgeübt werden kann. Die Bewertung der Kaufpreise soll sich künftig an einem sozialverträglichen Ertragswert ausrichten.
  • Öffentliche Grundstücke sollen nur noch im Erbbaurecht vergeben werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung des Bodens zu steuern. Auch die Erbbauzinsen sollen sich nicht am Verkehrswert, sondern künftig an einem sozialverträglichen Ertragswert orientieren.
  • Um die Explosion der Bodenpreise zu stoppen, wollen wir einen Bodenpreisdeckel einführen. Als ersten Schritt dazu wollen wir Bodenpreise für Grundstücke, die für sozialen und gemeinnützigen Wohnungsbau ausgewiesen sind, nach dem Wiener Vorbild des sozialen Widmungspreises deckeln. Nach diesem Modell wird der Preis für die entsprechenden Grundstücke auf eine Höhe festgelegt, die den Bau bezahlbarer Wohnungen ermöglicht.
  • Um für mehr Transparenz über die Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden zu sorgen, setzen wir uns für ein zentrales, öffentlich einsehbares Immobilienregister ein, in dem alle wirtschaftlich Berechtigten einer Immobilie aufgeführt sind.
  • Leistungslose Gewinne durch steigende Grundstückspreise wollen wir durch eine umfassende Steuerreform abschöpfen. Immobilien dürfen nach zehn Jahren nicht länger steuerfrei verkauft werden. Nötig ist weiterhin eine Grundsteuer C auf unbebaute Grundstücke, die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf die Mieten sowie die weitgehende Steuerbefreiung für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen im Rahmen einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit. Die Steuervermeidung durch Verkäufe von Grundstücken als Share Deals muss verhindert werden. Außerdem wollen wir die Debatte der 1970er Jahre um eine neue Bodenwertzuwachssteuer aufgreifen und weiter diskutieren.
  • Wir wollen die Kommunen durch eine Änderung des Bau- und Planungsrechts stärken. Die Hälfte aller Neubauten wird nach § 34 BauGB auf unbeplanten Grundstücken errichtet, ohne dass die Kommunen ihre kommunale Planungshoheit nutzen können. Wir wollen den § 34 BauGB so ändern, dass soziale Vorhaben bei der Bebauung von Baulücken gemacht werden können. Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die trotz Genehmigung Grundstücke brach liegen lassen, wollen wir eine Baupflicht einführen, um die Bodenpreisspirale nach oben zu stoppen. Zusätzlich fordern wir einen Planungswertausgleich im § 11 BauGB.
  • Wir wollen zivilgesellschaftliche Initiativen stärken und mit einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit absichern. Initiativen wie Community Land Trusts sollen entweder direkt von Bund, Ländern und Kommunen Grundstücke erhalten oder die Zivilgesellschaft in demokratischen Bodenfonds mit weitreichenden Mitsprachemöglichkeiten einbezogen werden.
  • Wir unterstützen den Berliner Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co enteignen, in ihrer Forderung, den Boden der großen Wohnungskonzerne ab einer Größe von 3.000 Wohneinheiten in die öffentliche Hand zu überführen.

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