Zum Hauptinhalt springen

VW-Gesetz muss bleiben

Pressemitteilung von Dorothée Menzner,

Zur Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Ruiz-Jarabo Colomer, das VW-Gesetz verstoße gegen den freien Kapitalverkehr erklärt Dorothée Menzner, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

DIE LINKE. steht an der Seite der Gewerkschaften und der Beschäftigten, wenn es um den Erhalt des VW-Gesetzes und gegen Neoliberalismus mit Bolkesteins Handschrift geht.
Auch weite Teile der niedersächsischen Bevölkerung sind für den Fortbestand der gesetzlichen Sonderregelung. Das Gesetz hat sich seit den frühen sechziger Jahren bewährt. Im Wesentlichen begrenzt es die Mitbestimmung einzelner Anteilseigner auf 20 Prozent, auch wenn diese mehr Anteile besitzen.

Diese Regelung war eingeführt worden, weil der Aufbau des KdF-Werks seinerzeit aus dem von den Nationalsozialisten enteigneten Vermögen des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes finanziert wurde. Eine Entschädigung der Gewerkschaften erfolgte nicht.

Das VW- Gesetz hat den Konzern zu Europas führendem Autobauer gemacht und am Autobau interessierte Anleger nie davon abgehalten, Anteile auch über der 20% Marge zu erwerben. So hat Porsche in Kenntnis der gesetzlichen Regelung deutlich mehr als 20 Prozent der Aktien erworben.

Das VW-Gesetz schützt das Unternehmen und seine Beschäftigten vor Übernahme und Zerschlagung durch Hedgefonds. DIE LINKE. fordert daher den Erhalt des VW-Gesetzes.