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Schwarzgrünrote Koalition für Abbau von Informationsrechten im Gentechnikgesetz

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter,

Zur Abstimmung über den Koalitionsantrag zur Änderung des Gentechnik-Gesetzes erklären die agrarpolitische und die umweltpolitische Sprecherinnen der Bundestagsfraktion DIE LINKE. , Dr. Kirsten Tackmann und Eva Bulling-Schröter:

DIE LINKE. stimmte als einzige Fraktion im federführenden Bundestagsausschuss gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gentechnikgesetzes. Überraschend wurde der Entwurf im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nicht nur mit den Stimmen der Koalition und der FDP, sondern auch mit denen der Grünen angenommen. Dies ist umso unverständlicher, da zuvor Änderungsanträge von Bündnis90/Die Grünen durch CDU/CSU, SPD und FDP niedergestimmt wurden.

Geht der Entwurf in der verabschiedeten Fassung auch durch die Endabstimmung im Parlament, so werden Bürgerinnen und Bürger keine klaren Informationsrechte mehr haben, die die Herstellung, den Einsatz und die Gefahren genveränderter Organismen (GVO) betreffen. Die Wahlfreiheit der Verbraucher ist somit beschnitten. Diese Einschränkung von BürgerInnenrechten bedroht zugleich konventionelle Landwirte und Biobauern. Denn sollte überhaupt eine Koexistenz von GVO und Nicht-GVO möglich sein, so wäre ein umfassender Informationsanspruch eine Mindestvorrausetzung dafür.

Der Entwurf hingegen räumt lediglich den Behörden die Möglichkeit ein, die Öffentlichkeit zu informieren. Eine echte Pflicht dazu ist "Wie“ der Information weite Beurteilungs- und Ermessensspielräume. Besonders absurd ist dabei, dass ausgerechnet für jene Fälle ausdrücklich Informationsverbote greifen, bei denen ein hinreichender Verdacht einer Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der Bevölkerung besteht.

Deutschland kommt nicht daran vorbei, die EU-Freisetzungsrichtlinie umzusetzen. Dabei sind jedoch Gesetzesinitiativen zu ergreifen, die stringente Isolations- und Kennzeichnungspflichten sowie umfassende Informationsrechte sichern. An der verschuldensunabhängigen Haftung darf nicht gerüttelt werden. Schwellenwerte bei gentechnischen Verunreinigungen sind auf Null zu setzen. Ferner sind die Kosten aus den Pflichten zum Umwelt- und Verbraucherschutz von den Problemverursachern zu tragen, also den Gentechnikbauern.