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Keine Privilegierung von Kapitalerträgen

Pressemitteilung von Barbara Höll,

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich heute mit der von der Regierung im Zuge der Unternehmenssteuerreform geplanten Einführung einer Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkommen befasst. Kapitalerträge, darunter auch Veräußerungsgewinne, sollen künftig mit einem Steuersatz von 25 Prozent ausgestattet werden. Die stellvertretende Vorsitzende und steuerpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Barbara Höll, sieht darin eine eklatante Verletzung des Prinzips der gerechten Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:

Die Bezieher von Kapitalerträgen werden mit dem vergleichsweise niedrigen Steuersatz von 25 Prozent eindeutig privilegiert. Auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit wird ein progressiver Steuersatz von bis zu 42 Prozent erhoben. Das ist in hohem Maße sozial ungerecht, denn bei Spitzenverdienern ist der Anteil der Kapitaleinkünfte hoch, während Normal- und gering Verdienende den Steuervorteil kaum nutzen können. Kapitalerträge sind Einkünfte wie andere Einkünfte auch - und sollten auch so behandelt werden.

Während Lohnabhängige ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent präsentieren müssen, ist für den Abgeltungsteuerabzug keine Prüfung bei den Banken vorgesehen. Das widerspricht entschieden einer steuerlichen Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger.

Dem Anspruch, Kapitalverlagerungen ins Ausland vorzubeugen und Steuereinnahmen zu sichern, wird die geplante Abgeltungssteuer nicht gerecht. Es fehlen effiziente Maßnahmen des Steuervollzugs und der Steuerprüfung. Die Abgeltungsteuer ist damit nichts anderes als eine reale Steuersenkung für Kapitaleinkünfte ohne jeden Anreiz für mehr Steuerehrlichkeit.

DIE LINKE. setzt sich konsequent für eine gerechte Besteuerung entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit ein. Nur so kann verhindert werden, dass die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinanderklafft.