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Kampf gegen Doping im Sport verbessern, nicht verwässern

Pressemitteilung von André Hahn,

"DIE LINKE unterstützt das Vorhaben der Bundesregierung, ein Anti-Doping-Gesetz noch in diesem Jahr zu verabschieden. Der jetzt präsentierte Gesetzentwurf geht in vielen Punkten in die richtige Richtung. Allerdings fehlen etwa gesetzliche Vorgaben zur Prävention und zum Jugendschutz ebenso wie verbindliche Aussagen zur künftigen Finanzierung der Nationalen Doping-Agentur (NADA) oder auch zum Schutz von Whistleblowern, ohne die die geheim agierenden Doping-Strukturen zumeist kaum aufgedeckt werden können", erklärt André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, zum Entwurf der Bundesregierung für ein Anti-Doping-Gesetz. Hahn weiter:

"DIE LINKE hatte bereits im August 2014 einen Antrag 'Anti-Doping-Gesetz für den Sport vorlegen' in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 18/2308), der neben einer Analyse der aktuellen Situation bei der Doping-Bekämpfung auch einen 13 Punkte umfassenden Katalog mit Anforderungen enthält, die wir als Fraktion an ein Anti-Doping-Gesetz stellen. Der Regierungsentwurf greift mehrere dieser Punkte auf, von der Einführung des Straftatbestands des Selbstdopings bei Spitzensportlern bis hin zur Strafverfolgung von Ärzten und Dealern, die Doping-Mittel verabreichen oder vertreiben. Beratungsbedarf sehen wir u.a. in der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit und hinsichtlich der uneingeschränkten Besitz-Strafbarkeit. Es liegt jetzt in der Verantwortung aller Fraktionen, dafür zu sorgen, dass der Gesetzentwurf in den kommenden Beratungen im Bundestag trotz sich andeutender Widerstände verbessert, aber nicht verwässert wird. Darüber hinaus halten wir es für geboten, dass im Zuge der Gesetzesberatung endlich auch eine Lösung zur wirksamen Entschädigung für die Dopingopfer in Ost und West gefunden wird."