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Grunderwerbssteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen im Osten verlängern

Pressemitteilung von Heidrun Bluhm-Förster,

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Deutschen Bundestag berät in seiner heutigen Sitzung den Antrag der Fraktion DIE LINKE, der die Fristverlängerung des Gesetzes zur Grunderwerbssteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften in den neuen Ländern bis zum 31. Dezember 2008 vorsieht. Dazu erklärt Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Das Gesetz zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Fusionen von Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern muss nach Meinung der Fraktion DIE LINKE über die gegenwärtig geltende Befristung bis 31.12.2006 hinaus bis zum 31.12.2008 verlängert werden. Die kurze Frist von drei Jahren seit dem Erlass des Gesetzes reicht nicht aus, damit die beabsichtigte Wirkung eintreten konnte. Die Verbände der Wohnungsunternehmen beklagen, dass in diesem Zeitraum zu wenige Wohnungsunternehmen die Möglichkeit für eine beabsichtigte Fusion mit Grunderwerbsteuerbefreiung nutzen konnten. Der Zeitraum von der Kenntnisnahme des Gesetzes über die notwendige Vorbereitung bis hin zum Vollzug der Fusion war definitiv zu kurz.

Eine Konsolidierung der Wohnungswirtschaft - als wichtigster Akteur des Stadtumbaus - ist dringend notwendig, damit der Stadtumbau-Ost erfolgreich vorangebracht werden kann. Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften in den neuen Ländern haben vielfach keine betriebswirtschaftlich tragfähige Unternehmensgröße. Viele Wohnungsunternehmen mit Fusionsabsicht benötigen dringend die Grunderwerbsteuerbefreiung als existentielle Voraussetzung für eine wirtschaftlich effiziente und zukunftsfähige Unternehmensgröße. Nur solche Unternehmen sind in der Lage, sich erfolgreich am Stadtumbau Ost zu beteiligen. Daher ist eine Fristverlängerung des Gesetzes dringend geboten.