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Gesetzliches Verbot für Waffenexporte beschließen

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Zur Debatte über eine Mandatierung des Bundestages für die von Frank-Walter Steinmeier und Ursula von der Leyen angekündigte Lieferung von Waffen an die nordirakische Kurdenregierung erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi:

„Der Bundestag muss dringend über eine gesetzliche Regelung zu deutschen Waffenexporten beraten und beschließen. Die Aussagen der Grünen und der anderen, wonach Deutschland bei einer Waffenlieferung an die Kurden im Irak erstmalig Waffen in ein Land lieferte, das sich im Kriegszustand befindet, sind eindeutig falsch und leicht zu widerlegen.

Zu jeder Zeit wurden Waffen an Israel geliefert, obwohl die israelische Regierung immer wieder erklärt, sich im Kriegszustand zu befinden. So rechtfertigt sie auch ihre Blockade des Gaza-Streifens. Diese Genehmigungen scheiterten bei der Regierung von Gerhard Schröder auch in keinem Fall an den Grünen. Außerdem finden gerade schwere kriegerische Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hamas statt, ohne dass deutsche Waffenlieferungen aufhörten. Dies bestätigte die Bundesregierung auch auf eine entsprechende Anfrage von Jan van Aken.

Das gilt aber auch für Waffenlieferungen vorher an den Irak, obwohl sich der Irak seit 2003 im Kriegszustand befindet. Das gilt für Waffenlieferungen in die Türkei im Jahre 2008, als deren Regierung mit 10.000 Soldaten eine blutige Offensive gegen die PKK einleitete. Es gilt für Saudi-Arabien im Jahr 2010, als deren Armee im Jemen einmarschierte und kämpfte und schoss. Auch zu diesen Zeitpunkten wurden Waffen an die betreffenden Länder geliefert.

Wenn also viele so tun, als ob jetzt eine völlig neue Situation entstünde, ist das bedauerlicherweise falsch.

Es gibt sinnvollere Schritte als die Idee, dass der Bundestag über jeden Waffenexport entscheidet. Nach 1945 hätte die Politik entscheiden müssen, nie wieder an Kriegen verdienen zu wollen. Dies verlangte ein Gesetz zum Verbot von Waffenexporten. Aber wenn die Mehrheit dazu nicht bereit ist, wären doch wenigstens gravierende gesetzliche Einschränkungen erforderlich, z. B. das Verbot des Exports von so genannten Kleinwaffen, mit denen am meisten getötet wird, z.B. das Verbot, in Krisenregionen Waffen zu liefern, verbunden mit der Feststellung, dass der gesamte Nahe Osten eine Krisenregion ist. Dann wären Waffenexporte nicht nur in den Irak, sondern auch nach Saudi-Arabien, Katar, Algerien, Ägypten und Israel ausgeschlossen. Hinsichtlich der dann noch verbleibenden Waffenexporte könnte im Gesetz die Zuständigkeit des Bundestages für Genehmigungen geregelt werden. Mit solchen gesetzlichen Regelungen muss sich der Bundestag umgehend befassen.“