Zum Hauptinhalt springen

Geplante Privatisierung der Bahn verfassungswidrig

Pressemitteilung von Dorothée Menzner, Wolfgang Neskovic,

Im Hinblick auf die am 23.05.2007 stattfindende Sachverständigenanhörung zu den verfassungsrechtlichen Auswirkungen der geplanten Bahn-Privatisierung erklären der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Wolfgang Neškoviæ und die verkehrspolitische Sprecherin Dorothée Menzner:

Das von Verkehrsminister Tiefensee geplante Privatisierungsmodell ist mit dem am Gemeinwohl orientierten Infrastrukturauftrag des Grundgesetzes (Art. 87e Abs.4) nicht vereinbar. Danach muss der Bund beim Ausbau und Erhalt des Schienennetzes und im Personenfernverkehr dem Wohl der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen Rechnung tragen. Mit dieser verfassungsrechtlichen Verpflichtung ist die dem Vorstand eines privatisierten Bahn-Konzerns aus dem Aktienrecht treffende Renditeverpflichtung unvereinbar. Der Versuch, hier dennoch einen Ausgleich herbeiführen zu wollen, muss scheitern, weil er die Quadratur des Kreises erstrebt. Verkehrsminister Tiefensee hat sich mit seinem vorgelegten Eigentums¬sicherungs¬modell hoffnungslos im Gestrüpp dieser sich wechsel¬¬seitig ausschließenden Verpflichtungen verstrickt.

So sind die vorgesehenen tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die Eisenbahninfrastrukturunternehmen zu gering, um dem Gemeinwohlauftrag des Grund¬gesetzes gerecht zu werden. Sie wirken sich lediglich "mittelbar und reaktiv" aus. Anderer¬seits sind sie aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts¬hofes bilanzrechtlich zu groß, um die Infrastruktur in die Bilanz der DB AG einstellen zu können.

Hinzu kommt die abenteuerliche Regelung, wonach der Bund der Bahn einen Wertausgleich zahlen muss, wenn das Netz wieder ganz an den Bund zurückfällt. Eine solche Ausgleichspflicht grenzt an eine vorsätzliche Veruntreuung von Steuergeldern. Mit dem Geld der Allgemeinheit wird eine Eisenbahninfrastruktur aufgebaut und unterhalten. Es ist keinem erklärbar, warum der Steuerzahler das von ihm so finanzierte Netz noch mal zurückkaufen und damit ein zweites Mal bezahlen soll.

Bei diesem Sachstand gibt es nur eine denkbar politische und verfassungsrechtliche Konsequenz: Hände weg von der Bahn-Privatisierung.