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Gentechnik-Standortregister muss zugänglich bleiben

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Zur Antwort der Bundesregierung (16/2814) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärt die agrarpolitische Sprecherin der Fraktion, Kirsten Tackmann:

Wie aus der Antwort auf unsere Kleine Anfrage deutlich geworden ist, steht die Bundesregierung zum Standortregister. Das ist zu begrüßen. DIE LINKE. sieht es als ein Grundrecht an, dass sich Landwirtinnen und Landwirte in dieser Internet-Datenbank informieren können, auf welchen Feldern transgene Pflanzen angebaut werden. Diese Informationen sind für alle existenziell, die keine Agro-Gentechnik anwenden wollen und daher versuchen müssen, sich vor einer Verschleppung der gentechnischen Veränderung durch Ernterückstände, Pollenflug oder Ernte- und Transporttechnik zu schützen.

So weit, so gut. Die Bundesregierung plant allerdings laut ihrer Antwort im kommenden Jahr auf Grund von so genanntem „Informationsmissbrauch“ durch „Gentechnikgegner“ eine kritische Überprüfung und ggf. Veränderungen durch „Gegenmaßnahmen“. Das wäre eine Einschränkung von Informationsrechten aufgrund möglicher oder theoretischer Straftaten. Das ist nicht hinnehmbar. Ich fordere Minister Seehofer auf, das Standortregister unverändert fortzuführen.

Es muss sogar, um einen „historischen Teil“ erweitert werden, wie die Antwort auf unsere Kleine Anfrage zeigt. Von 1998 bis 2004 wurden in sieben Bundesländern an insgesamt 107 Standorten Freisetzungsversuche mit transgenem Mais durchgeführt. Darüber wussten oftmals weder Nachbarn, noch benachbarte Landwirte oder sonstige Interessierte Bescheid. Eine gesetzliche Informationspflicht besteht erst seit Dezember 2004. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, welche Informationen benachbarten Betrieben über den Anbau und die Freisetzung vorlagen. Daher wird das historische Standortregister online dringend gebraucht.