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EZB hat Kompetenzen überschritten

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Gregor Gysi, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE, hat heute in Karlsruhe bei der ESM/EZB-Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht folgendes Schlusswort gehalten:

 

"Sehr geehrter Herr Präsident, Hoher Senat,meines Erachtens hat sich deutlich herauskristallisiert, dass die Bürgerinnen und Bürger das Recht haben müssen, bei einer Entscheidung der Europäischen Zentralbank eine rechtsstaatliche Prüfung zu veranlassen, wenn die Entscheidung der EZB ihrer Auffassung nach rechtswidrig ist und ihre Lebensqualität betrifft bzw. betreffen könnte.Ließe man eine solche Prüfung nicht zu, bedeutete das in Anbetracht der Unabhängigkeit der EZB, die eine Kontrolle nicht zulässt, und in Anbetracht ihrer mangelnden demokratischen Legitimation eine unvertretbare Einschränkung der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland.Mit der Ankündigung der EZB, unbegrenzt Staatsanleihen aufzukaufen, hat sie ihre Kompetenz weit überschritten. Sie darf nur Geldpolitik machen. Im Falle des Aufkaufs haften aber die Staaten, und damit macht die EZB auch Fiskalpolitik.Noch gravierender ist, dass sie den Aufkauf an die Bedingungen der Troika knüpft, d.h. Lohnkürzungen, Rentenkürzungen, Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst und Privatisierungen fordert. Das ist Wirtschafts- und Sozialpolitik in Reinkultur und die steht ihr nicht zu.Auch hier spielt eine Rolle, dass die EZB nicht kontrolliert werden darf und keine demokratische Legitimation besitzt. Für den Bundestag bedeutet dies, dass dann, wenn solche Kürzungen oder die Haftung eintreten, er den Bürgerinnen und Bürgern sagen müsste, wir haben damit nichts zu tun, wir können nichts dafür. Das alles hat die EZB entschieden. Das ist unvertretbar und nach dem Grundgesetz nicht zulässig.Gestatten Sie mir noch den Hinweis, dass wegen der zum Teil nicht funktionierenden Mikrofon-Anlage in den hinteren Reihen über bestimmte Zeiträume die Öffentlichkeit ausgeschlossen war. Ich habe die Hoffnung, dass die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber der mit der Installation beauftragten Firma noch nicht abgelaufen ist."