Zum Hauptinhalt springen

EuGH-Urteile zu Urheberrecht zeigen Handlungsbedarf

Pressemitteilung von Petra Sitte,

„Die heutigen Urteile des EuGH zum Urheberrecht bergen keine großen Überraschungen, weisen aber auf Handlungsbedarf im Urheberrecht hin und verdeutlichen den engen Rahmen, in dem die Mitgliedsstaaten Ausnahmeregelungen im Urheberrecht noch gestalten können“, kommentiert Petra Sitte, stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, die heute ergangenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs im Fall Pelham ("Metall auf Metall") zu freier Nutzung und Sampling, im Funke-Medien-Fall ("Afghanistanpapiere") zum Urheberrechtsschutz militärischer Lageberichte und im Fall Spiegel Online/Beck zum Zitatrecht und der Berichterstattung über Tagesereignisse. Petra Sitte weiter:

„Es ist zu begrüßen, dass das Urteil im Fall Pelham in seiner Tendenz Sampling als Ausdruck künstlerischer Freiheit würdigt und nicht generell durch urheberrechtliche Vorschriften ausgeschlossen sieht. Gleichzeitig macht es aber deutlich, dass die Vorschriften zur Freien Benutzung im deutschen Urheberrecht keinen Bestand haben können. Um die dadurch entstehende Lücke zu schließen und die künstlerische Freiheit zu schützen, ist es nun notwendig, dass die Bundesregierung im Zuge ihrer Vorschläge zur EU-Urheberrechtsreform auch Regelungen vorlegt, die im Rahmen des europarechtlich Zulässigen weitestmögliche Ausnahmen für Zitate, Parodien und vergleichbare Nutzungen vorsehen.

In seinen weiteren Urteilen weist der EuGH zu Recht auf die Bedeutung der Presse- und Informationsfreiheit bei der Auslegung urheberrechtlicher Vorschriften hin und gibt hilfreiche Klarstellungen zu Zitat- und Berichterstattungsrechten, ohne aber den bestehenden Ausnahmekatalog zu öffnen. Über den Fall der Afghanistan-Papiere hätte es gar nicht erst eines gerichtlichen Streits bedurft, wenn es im deutschen Urheberrecht eine umfassende Ausnahme für amtliche Werke geben würde, wie wir sie fordern. Die Bundesregierung muss ihre unsägliche Praxis, das Urheberrecht zu missbrauchen, um den Zugang zu bestimmten Informationen einzuschränken, endlich einstellen. Militärische Lageberichte und Risikobewertungen zum Einsatz von Glyphosat unter Verschluss zu halten, hat nichts mit den Rechten von Kreativen zu tun.

Insgesamt zeigen die Urteile ein weiteres Mal auf, wie eng der Rahmen für die Mitgliedstaaten für die Gestaltung des Urheberrechts gesetzt ist, insbesondere bei den Ausnahmebestimmungen. Umso bedauerlicher, dass bei der europäischen Urheberrechtsreform keine echte systematische Weiterentwicklung dieses Gefüges angegangen wurde. Auch für die Vorstellung, dass sich der Einsatz von Uploadfiltern, wie ihn Artikel 17 der Reform vorsieht, nun durch einen deutschen Sonderweg verhindern ließe, ist dies ein warnendes Beispiel.“