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Elterngeld auch für ausländische Eltern - jetzt!

Pressemitteilung von Sevim Dagdelen,

"Das Bundessozialgericht hält den Ausschluss ausländischer Eltern vom alten Erziehungsgeld zu Recht für verfassungswidrig. Da die Vorschriften nun für das neue Elterngeld weiter gelten, ist es höchste Zeit für eine Korrektur", erklärt die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Sevim Dagdelen, nach der Vorlageentscheidung des Bundessozialgerichts an das Bundesverfassungsgericht zum Ausschluss von ausländischen Eltern vom Bezug von Familienleistungen. Dagdelen weiter:

"Soweit das Gericht auf den Zweck des Erziehungs- bzw. Elterngeldes abstellt und die falsche Anknüpfung an eine Arbeitsmarktanbindung rügt, ist der Vorlage zuzustimmen. Soweit aber pauschal der Ausschluss geduldeter Personen vom Leistungsbezug für gerechtfertigt erachtet wird, weil der Gesetzgeber damit in zulässiger Weise auf die Dauer des Aufenthaltes abgestellt habe, ist dem Bundessozialgericht zu widersprechen.

Der Gesetzgeber hatte zwar 2006 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wegen gleichheitswidrigem Ausschluss schon einmal bei den Familienleistungen für Ausländer nachbessern müssen. Die Forderung der LINKEN, auch langjährig geduldete Personen in die Gruppe der Anspruchberechtigten für Familienleistungen einzubeziehen, blieb bis heute unerfüllt. Die CDU/CSU-Fraktion argumentiert nach wie vor, dass Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung vom Elterngeldbezug ausgeschlossen werden müssen, um damit keine finanziellen Anreize zur Zuwanderung nach Deutschland zu setzen. Dass dieser Abschottungsideologie sowohl die Integrations- als auch die Familienförderung geopfert wurden, störte die damalige große Koalition nicht.

DIE LINKE fordert unumschränkte Familienleistungen auch für langjährig Geduldete."