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Der Bund muss den Bundesländern hinreichende Regionalisierungsgelder für die Entwicklung des Nahverkehrs garantieren

Pressemitteilung von Dorothée Menzner,

Die zuständigen Fachminister und Senatoren der Länder haben gestern einstimmig die im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2006 vorgesehene Änderung des Regionalisierungsgesetzes abgelehnt. Dazu erklärt Dorothée Menzner, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.

DIE LINKE. begrüßt diese Position der Bundesländer ebenso wie den Kompromiss, das Regionalisierungsgesetz - wie in diesem Gesetz vorgesehen - im Jahr 2007 neu zu fassen. Sie lehnt allerdings den Verzicht auf eine Anpassung der Regionalisierungsgelder (Dynamisierung) im Jahr 2007 strikt ab, weil die Länder und die Aufgabenträger inzwischen Verträge mit Verkehrsunternehmen geschlossen haben, die weit über das Jahr 2010 hinausreichen.

DIE LINKE. meint: Es sind Gesetzesänderungen zu treffen, die den Bundesländern über eine angemessene Zeitspanne ausreichende Regionalisierungsgelder garantieren, damit die Daseinsvorsorge mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs, insbesondere mit dem Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen, gewährleistet ist.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag wird deshalb den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes in den Bundestag einbringen. Dieser sieht vor, die jährliche Anpassung der Regionalisierungsgelder um 1,5 Prozent künftig an die Entwicklung der Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr der Eisenbahnen zu koppeln.