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Datenschutz positiv weiterentwickeln

Pressemitteilung von Andrej Hunko, Jan Korte,

"Der heute vorgelegte Entwurf für eine EU-Datenschutzverordnung zeigt, wie sehr das deutsche Datenschutzrecht der aktuellen Entwicklung hinterherhinkt. Eine europäische Neuregelung, auch wenn sie viele positive Elemente enthält, darf aber nicht dazu führen, dass weitergehende Schutzregelungen der Mitgliedsstaaten verwässert werden", erklärt Jan Korte, Mitglied im Vorstand der Fraktion DIE LINKE. Korte weiter:

"Nicht nachvollziehbar ist, dass staatliche Sicherheitsprojekte von der Verordnung ausgenommen werden sollen. Wer allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht zuspricht, über ihre Daten selbst zu bestimmen, muss dieses Recht auch gegenüber Sicherheitsbehörden durchsetzen."

Andrej Hunko, Mitglied im EU Ausschuss des Bundestages, ergänzt: "Die Verordnung darf keinesfalls dazu führen, dass Kontrollfunktionen des Bundesverfassungsgerichtes ausgeschaltet werden: Das Bundesverfassungsgericht garantiert die informationelle Selbstbestimmung, wie das Beispiel der EU-Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung gezeigt hat. Es gibt den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu Verfassungsbeschwerden und kontrolliert auch die Befugnisse der Ermittlungsbehörden."