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Berufungsrücknahme

Pressemitteilung von Gregor Gysi,

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen hatte Gregor Gysi im Sommer 2005 als Dritten befragt, ob er mit der Veröffentlichung von Unterlagen zu seinem früheren Mandanten Robert Havemann einverstanden sei.

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen hatte Gregor Gysi im Sommer 2005 als Dritten befragt, ob er mit der Veröffentlichung von Unterlagen zu seinem früheren Mandanten Robert Havemann einverstanden sei.

Unter Berücksichtigung seiner anwaltlichen Schweigepflicht lehnte Gregor Gysi dies ab. Eine Verständigung mit der Bundesbeauftragten war nicht möglich, so dass der Klageweg beschritten wurde. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage von Gregor Gysi ab, weil es die anwaltliche Schweigepflicht aus der Zeit der DDR nicht ernst nahm und hinsichtlich eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu Helmut Kohl feststellte, dass Gregor Gysi als Ostdeutscher nicht die gleichen Rechte habe wie Helmut Kohl als Westdeutscher. Da das Verwaltungsgericht die Berufung zuließ, legte Gregor Gysi diese ein.

Es war schon fragwürdig, dass öffentlich verhandelt wurde, obwohl es um die anwaltliche Schweigepflicht ging, so dass der Inhalt der Unterlagen den Medien durch die Verhandlung schon bekannt werden konnte. Rechtsstaatlich indiskutabel ist aber, was Gregor Gysi zwischenzeitlich erfuhr, dass das Verwaltungsgericht anordnete, sein nicht rechtskräftiges Urteil in einer allgemein zugänglichen juristischen Datenbank im Internet vollständig zu veröffentlichen. Dort ist es für Interessierte nachlesbar, so dass auch der Inhalt der Stasi-Unterlagen der Öffentlichkeit bekannt gegeben wurde. Dieses extrem fragwürdige Verhalten passt zu dem Beschluss des Verwaltungsgerichts, Gregor Gysi zu bitten, seine Handakte zu Robert Havemann zu überreichen. Wäre Gregor Gysi dem Beschluss gefolgt, hätte die Staatsanwaltschaft gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung der anwaltlichen Schweigepflicht einleiten müssen. Der Beschluss enthielt also eine Aufforderung zur Begehung einer Straftat.

Auch wenn die Berufung von Gregor Gysi Erfolg haben sollte, ist sie in der Sache sinnlos geworden, weil die Öffentlichkeit die Unterlagen schon kennt. Das Verwaltungsgericht hat also die Berufung erst ausdrücklich zugelassen, um sie anschließend in der Sache sinnlos zu machen. Deshalb erfolgte heute die Berufungsrücknahme. Gregor Gysi wird im Unterschied zum Berliner Verwaltungsgericht seine Schweigepflicht weiterhin Ernst nehmen und deshalb nicht offenbaren, was Robert Havemann über seinen Vater Klaus Gysi mit Erich Honecker besprechen ließ. Da dieses Moment vorher nicht bekannt war, meinte Gregor Gysi im Unterschied zum Berliner Verwaltungsgericht, dass die Schweigepflicht Vorrang vor medialer Neugier hat.

Sei’s drum, der Versuch diesbezüglich Rechtsstaatlichkeit herzustellen, ist gescheitert.