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Aufklärung gehört ins Parlament

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

"Die zügige Aufklärung des Versagens der Sicherheitsbehörden bei den Ermittlungen der rechtsextremistischen Morde ist vordringliche Aufgabe des Parlaments. Die Aufklärung der Morde gehört in einen öffentlich tagenden parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der unverzüglich eingerichtet werden muss. Sie darf keinesfalls über den Weg der geplanten Bund-Länder-Kommission den Sicherheitsbehörden und den drei Parteien überlassen bleiben, die während der jahrelangen Falschdeutung der Mordserie die politische Verantwortung getragen haben", erklärt Wolfgang Neskovic, Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums und Bundesrichter a.D., anlässlich der Versuche von Union und SPD, mit der Bund-Länder-Kommission ein eigenes Untersuchungsgremium zu schaffen. Neskovic weiter:

"Union und SPD sind eine große Koalition des Verzögerns eingegangen. Seit Wochen rufen diese Parteien nach Aufklärung, ohne in den zuständigen parlamentarischen Gremien aktiv hierfür einzutreten. Bislang haben sie sich weder für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses noch für die Bestellung eines 'Sonderermittlers' im Parlamentarischen Kontrollgremium ausgesprochen. Auch die FDP entzieht sich bislang der Pflicht, ihren Koalitionspartner vom Weg des Verzögerns abzubringen. Allerdings fordert sie zwischenzeitlich immerhin die Einsetzung eines 'Sonderermittlers' durch das Parlamentarische Kontrollgremium.

Die Angst vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, der im Gegensatz zu der geplanten Bund-Länder-Kommission unter anderem das Recht hat, Zeugen auch zwangsweise vorzuladen und unter Wahrheitspflicht zu vernehmen sowie sämtliche Akten anzufordern, ist beinahe mit den Händen greifbar. Die Bund-Länder-Kommission versucht eine umfassende Aufklärung vorzugaukeln, obwohl die dafür notwendigen rechtsstaatlichen Rahmenbedingungen nicht gegeben sind. Allein für den parlamentarischen Untersuchungsausschuss und den 'Sonderermittler' des Parlamentarischen Kontrollgremiums stehen die notwendigen und ausreichenden Rechtsgrundlagen zur Verfügung."