Hinter dem Titel „Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ verbirgt sich eine Neuauflage des Versuchs der Fraktionen CDU/CSU und FDP, das Jugendstrafrecht zu verschärfen. Seit Jahren wird das als ungeeignet von allen am Jugendstrafverfahren Beteiligten, Verteidigern, Rechtspflegern, Jugendstaatsanwälten und –richtern usw. abgelehnt.

Die von der Linksfraktion vorgeschlagene Neuregelung des Sorgerechts für nicht miteinander verheiratete Eltern sieht vor, dass nicht verheiratete Väter in Fragen des Sorgerechts verheirateten Väter gleich gestellt werden sollen. Ziel ist im Interesse des Kindeswohls eine einvernehmliche Regelung der Eltern ohne juristische Eingriffe.
Der Antrag der LINKEN "Alleinerziehung von Kindern würdigen - Alleinerziehende gebührend unterstützen" enthält ein Bündel entsprechender Maßnahmen und Initiativen.
Medienangehörige gelten bisher durch die bloße Veröffentlichung von Informationen als Tatbeteiligte, wenn sie Informationen von jemanden weitergegeben haben, der zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
Bei der Evaluation des Aktionsplanes Kinder- und Jugendreisen blieben dieses Mal die Akteure außen vor. Koalition und Regierung verhandelten wieder einmal hinter verschlossenen Türen.
Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entschied das Bundesverfassungsgericht 2010, dass nicht verheiratete Väter das Recht haben, das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht zu erwirken, ohne dass die Mutter dies verweigern kann. Das Gericht ordnete für die Umsetzung seiner Entscheidungen durch den Gesetzgeber ein Übergangsverfahren an. Bisher steht eine Lösung des Problems durch die Bundesregierung noch immer aus.
Das Gesetze zum Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der BRD und Frankreich über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft ermöglicht nach mehr als acht Jahren eine Harmonisierung des deutschen und französischen Familienrechts.
Nach mehr als zwei Jahren hat auch endlich die Koalition begriffen, dass im Internet das Sperren von Seiten mit Kinderpornographie wirkungslos ist. Es hilft nur radikales Löschen!
Der von der Familienministerin vorgelegte Haushaltsentwurf für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für 2012 bleibt der Linie der Koalition treu: weder christlich noch sozial. Streichungen da, wo Erhöhungen mehr als notwendig sind, z.B. bei geringverdienenden Familien, Alleinerziehenden und Förderungen da, wo ohnehin schon mehr als genug vorhanden ist, z. B. besserverdienende Familien.
Die Erhöhung des Strafmaßes bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ist reine Symbolpolitik. Kriminologisch ist erwiesen, dass Strafandrohung keine abschreckende Wirkung hat. Und die Sorgen der Polizei werden nicht dadurch kleiner, dass man 30 % der Stellen streicht und dafür den Strafrahmen des § 113 STGB um 50% erhöht. Wer das glaubt, hat von Kriminologie, von der Justiz und vom Polizeidienst keine Ahnung.