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Harmonisierung des deutschen und französischen Familienrechts

Rede von Jörn Wunderlich,

Das Gesetze zum Abkommen vom 4. Februar 2010 zwischen der BRD und Frankreich über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft ermöglicht nach mehr als acht Jahren eine Harmonisierung des deutschen und französischen Familienrechts.

Im Jahre 2003, immerhin vor mehr als acht Jahren, gab es anlässlich des 40. Jahrestages des Elysee-Vertrages die gemeinsame deutsch-französische Erklärung, in der unter der Überschrift „Harmonisierung von Recht und Gesetz“ auch dem Wunsch Ausdruck verliehen wurde, das deutsche und französische Recht, insbesondere das Familienrecht anzugleichen.
Mit dem vorliegenden Gesetz zum Abkommen vom 4.2.2010 wird diesem Wunsch weiter Rechnung getragen. In diesem Abkommen haben die beiden Regierungen die Möglichkeit eines gemeinsamen Wahl-Güterstandes für binationale Ehen geschlossen, also erstmals einheitliches materielles(Familien-) Recht für Frankreich und Deutschland.
Angesichts des Umstandes, dass im Jahre 2009 in Deutschland bei 13% der Ehen mindestens ein Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit besaß, kommt diesem Abkommen auch die entsprechende praktische Bedeutung zu. Probleme traten nicht nur bei Scheidungen auf, sondern auch während der bestehenden Ehe. Als Beispiel sei an dieser Stelle nur die Finanzierung von Immobilienkrediten genannt, da es für deutsche Kreditinstitute fraglich war, wie sich Verbindlichkeiten eines Ehepartners auf das in der (französischen) Errungenschaftsgemeinschaft gebundene Vermögen auswirken.
Mit der neuen Wahl-Zugewinngemeinschaft, die in ihrer Grundstruktur dem deutschen Zugewinnausgleich entspricht, sind diese Schwierigkeiten beseitigt.
Dieser Wahl-Güterstand kann nun von jedem Ehepartner in den beiden Ländern anstelle des jeweiligen gesetzlichen Güterstandes gewählt werden.
Nun gibt es in Deutschland und Frankreich nicht nur deutsch-französische Ehen. Die Nationalitäten sind vielfach. Auf diesem Gebiet jedoch europaübergreifend ein einheitliches Recht zu normieren, hätte zu lange gedauert , weil eine inhaltliche Angleichung in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union aufgrund von unterschiedlichen zum Teil in Jahrhunderten gewachsenen Rechtstraditionen nur sehr viel langsamer vonstatten gegangen wäre.
So ist zunächst eine unkomplizierte Lösung für deutsch-französische Ehen vorhanden und die anderen Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit dem Abkommen beizutreten oder gegebenenfalls eigene Abkommen in dieser Richtung abzuschließen.
Alles in allem führt dieses Gesetz mit der Umsetzung des Abkommens ins nationale Recht zu mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Von daher wird meine Fraktion diesem Gesetz zustimmen.