Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass eine Genehmigung zum Erwerb eines Betäubungsmittels für eine schmerzlose Selbsttötung in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden darf. Das Bundesgesundheitsministerium hat dennoch die zuständige Behörde angewiesen, alle Anträge pauschal abzulehnen. Dies offenbart ein wundersames Rechtsverständnis der Bundesregierung.

Zumindest weitgehend entspricht der Gesetzentwurf den Notwendigkeiten. Bei der Vergütung wird mit der Logik der Fallpauschalen gebrochen, was wir begrüßen. Da in den Debatten häufig auf Dänemark verwiesen wird: Nach einigen schlechten Erfahrungen wurde dort gesagt, den Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern wollen wir nicht. Sicher ist das ein wesentlicher Aspekt, um eine höhere Spendenbereitschaft zu schaffen.
In der öffentlichen Debatte um die Organspende wird das eigentliche Problem, die organisatorischen Strukturen, häufig nicht erwähnt. Die Strukturen z.B. der Entnahme-Krankenhäuser müssen dringend verbessert werden. Hier geht der Gesetzentwurf zwar in die richtige Richtung, jedoch wird der Flaschenhals nicht beseitigt. Dazu wäre eine komplette Umstellung in der Krankenhausfinanzierung weg von den Fallpauschalen notwendig.
In der Debatte um Organspenden müssen auch Fragen nach Organisation und Strukturen in den Krankenhäusern berücksichtigt werden. Durch Ökonomisierung und Wettbewerb sind Krankenhäuser gezwungen, wie Unternehmen zu denken. Für kleine Krankenhäuser bedeuten Organspenden Einnahmeausfälle. Die Diskussion wie Strukturen, Organisation und Kommunikation verbessert werden können, wird überlagert von einem Streit um Widerspruchslösung versus Entscheidungslösung.
Das Pflegepersonalstärkungsgesetz zeigt: Es lohnt sich, zu kämpfen und Druck zu machen. Die Bundesregierung reagiert auf die vielfältigen Proteste der Krankenhaus-Beschäftigten. Es bleibt noch viel zu tun, um die Situation für Patienten und Beschäftigte in den Krankenhäusern zu verbessern, aber ein erster Schritt ist gemacht.
In den letzten Jahren haben die Kämpfe gegen Personalmangel und Pflegenotstand eine bemerkenswerte Dynamik entwickelt. Das öffentliche Problembewusstsein nimmt zu, das Selbstbewusstsein der Betroffenen auch. Aus dieser Dynamik kann ein Pflegeaufstand werden, der Profitorientierung und Kostendruck in der Pflege ein Ende bereitet.
Gratulation an die Pflegekräfte und ihre Gewerkschaft. Sie haben mit ihren Aktionen und Streiks den Druck so hoch getrieben, dass die unerträglichen Verhältnisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nun auch von der Bundesregierung anerkannt werden. Es ist Bewegung im Kampf gegen den Pflegenotstand: Jetzt heißt es nicht nachzulassen und weiter für eine bedarfsorientierte Personalbemessung und eine menschenwürdige Pflege zu kämpfen.
Jens Spahn hat in den letzten Wochen eine Provokation nach der anderen rausgehauen, so viele, wie sie für eine gesamte übliche Politikerkarriere ausreichen müssten. Es bleibt die interessante Frage, wie er mit den Herausforderungen aber auch mit den Spielräumen umgeht, die im Wortlaut der Koalitionsvereinbarung zu Gesundheit und Pflege zu finden sind. Neben viel Schatten ist auch ein wenig Licht zu finden, zum Beispiel beim Thema Krankenhauspflege.
Im Wahlkampf haben alle Parteien Krokodilstränen über den Pflegenotstand vergossen. Die Bundesregierung muss jetzt sofort handeln, um zumindest die schlimmsten Auswirkungen der Pflegekrise zu bekämpfen. Verbindliche Personalschlüssel und die Anhebung des Pflegemindestlohns wären ein Signal an die Pflegekräfte und die Menschen mit Pflegebedarf.
22.06.2017 - Die Bundesregierung hat große Erwartungen mit der Reform der Pflegeberufe geweckt. Herausgekommen ist ein Geschwurbel, dass CDU/CSU und SPD als Kompromiss bezeichnen, mit dem aber niemand mehr zufrieden sein kann. Dieses Gesetz macht die Pflegeausbildung weder attraktiver, noch wird der Pflegeberuf aufgewertet. Erneut werden die Betroffenen und Menschen mit Pflegebedarf im Regen stehen gelassen.