Die Koalition behauptet, es geht um die Interessen der ausübenden Künstler. Keineswegs! Es geht einzig und allein um die Partikularinteressen der drei großen Major Labels. Warum? Weil nur sehr wenige Werke 50 Jahre nach Erscheinen überhaupt noch kommerziell verwertet werden, nämlich die großen Hits.

Ohne neues Wissen über die soziale und die technische Umsetzung der Energiewende werden wir diese komplexe Herausforderung nicht meistern. Wir brauchen daher auch eine Energieforschungswende!
Wir werden uns auch in den kommenden Verhandlungen weiter für eine Forschungswende stark machen: für mehr Transparenz, mehr Demokratie, eine echte Forschungsfreiheit öffentlich finanzierter Wissenschaft und einen klaren Fokus der Innovationsförderung.
Unser Gesetzentwurf schlägt vor, das Stärkungsgesetz so umzuschreiben, dass Urheberinnen und Urheber ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzen können.
Wir brauchen eine stärker bedarfsorientiert motivierte Innovationspolitik, die auch auf Lösungen durch Dienstleistungen, Organisationskonzepte oder innovative Instrumente der politischen Steuerung setzt.
Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist unnötig, da es technische Möglichkeiten gibt, Presseinhalte vor automatischer Verwendung durch Suchmaschinen und Co. zu schützen. Es ist denkbar schlampig formuliert und voller Rechtsunsicherheiten, die nur Abmahnanwälte freuen können. Nicht zuletzt verhindert es Innovation und behindert Informationsvielfalt.
Wir sehen die Promotion als erste Phase einer wissenschaftlichen Berufstätigkeit an. Nicht selten stellt die Dissertation die innovativste Schaffensphase einer wissenschaftlichen Karriere dar. Doch inzwischen wird die Hälfte der Promovierenden genötigt, dies auch unter prekären Arbeitsbedingungen zu leisten. Einkommen an und unter der Armutsgrenze und befristete Verträge von weniger als einem Jahr sind dabei an der Tagesordnung.
Der §52a Urheberrecht muss nicht nur wie von der schwarzgelben Koalition vorgeschlagen befristet verlängert werden, sondern sein Anwendungsbereich muss so ausgeweitet werden, dass die Hochschulen tatsächlich etwas davon haben. Er muss Teil einer allgemeinen Wissenschaftsschranke werden, wie sie DIE LINKE und unzählige Wissenschaftsverbände immer wieder gefordert haben.
Eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke lässt sich nicht von heute auf morgen ins Urheberrecht schreiben. Es wäre also angebracht gewesen, den bestehenden Paragraphen mindestens zu entfristen, um Zeit zu gewinnen für die längst überfälligen Änderungen am Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft. Diese hätten ja, daran will ich sie erinnern, ursprünglich in einem so genannten „dritten Korb“ in dieser Legislaturperiode kommen sollen.
In der Forschungspolitik brauchen wir in jedem Fall mehr Durchblick im Dschungel der öffentlichen Forschungsförderung.