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Nachhaltigkeitsverordnung leistet Abholzung Vorschub

Rede von Eva Bulling-Schröter,

Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV)> Drucksachen 16/13326, 16/13507

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Bundesregierung hat uns eine dicke Verordnung vorgelegt, mit der die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards beim Import von Biomasse aus dem Süden durchgesetzt werden soll. Wir haben sie gelesen und sind zur Überzeugung gekommen, dass das nicht funktionieren wird.
Schon allein die für Deutschland und die EU angestrebten Quoten für den Einsatz von Agrarkraftstoffen würden beim jetzigen Spritverbrauch das nachhaltige Potential unser Anbauflächen um den Faktor drei übersteigen. Sie lassen sich nur erreichen, wenn massiv Agrarkraftstoffe oder Biomasse aus tropischen Ländern importiert werden. Dazu kommt nun zusätzlich die Nachfrage nach Palm- und Sojaöl für den Strom- und Wärmebedarf, um den es ja in der vorliegenden Verordnung geht - als gäbe es keine Debatte um die erschreckenden Wirkungen vieler Agroenergien auf Tropenwälder und Welternährung.
Stattdessen wird auf Zertifizierung gesetzt. Diese ist jedoch - das versichern uns die meisten NGOs - zur Erfolglosigkeit verurteilt. Nicht nur wegen Korruption, mafiöser Strukturen und schwacher Überwachung in vielen Produzentenländern. Es sind vor allem die indirekten Verdrängungseffekte der Agroenergien, die Zertifizierungen ins Leere laufen lassen.
So werden etwa in Brasilien neue Zuckerrohrfelder zur Ethanolproduktion fast nie auf Neurodungsflächen angebaut. Sie werden auf älteren Agrar- oder Weideflächen in Zentralbrasilien angelegt. Es sind die zuvor darauf angebauten Pflanzungen - beispielsweise Soja-Plantagen - oder aber Rinderherden, die dann in den Regenwaldgürtel oder in den wertvollen Cerrado im Norden wandern. Und dort führen die dann eben zu Abholzungen und Vertreibungen. Ähnlich ist die Situation bei Palmöl aus Indonesien. Dafür fallen zu einem erheblichen Anteil die Urwaldbäume indirekt. Wenn wir also Zuckerrohr oder Palmöl als Energiepflanzen zertifizieren, geht das am eigentlichen Problem vollkommen vorbei.
Ferner führt die Vertreibung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern durch Großagrarier nicht nur zu massiven Menschenrechtsverletzungen, sondern vielfach auch dazu, dass die Betroffenen sich neues Land suchen. Nicht selten sind es Waldgebiete, die dann der Brandrodung und anschließenden Besiedlung zum Opfer fallen.
Insofern bestehen aus unserer Sicht zurzeit kaum Erfolgsaussichten für ein wirksames Zertifizierungssystem. Kein Wunder, dass der Verordnungsentwurf dieses enorme Problem der indirekten Verdrängung gar nicht erst aufgegriffen hat.
Ja noch schlimmer: Die im Entwurf vom 6. Februar noch enthaltenen Anforderungen an soziale Standards im § 9 und die entsprechende Anlage 3 verschwanden schrittweise in den verschiedenen späteren Entwürfen. Zum Schluss sollte nur noch dokumentiert werden, dass Landnutzungsrechte gewahrt werden und der Anbau im Einzugsbereich des Betriebes keine negativen Auswirkungen auf die Nahrungsmittelsicherheit hat.
Und dieser Passus ist nun auch noch rausgeflogen, angeblich, weil die EU hier erst weitere Kriterien entwickeln will. Uns wird hier angst und bange. Die Verordnung ist auf den Weg, für die Sozialstandards gibt es aber überhaupt noch keine Lösungen.
Da wird klar, was EU und Bundesregierung unter Nachhaltigkeit versteht. Weder ILO -Arbeitsnormen, noch der Schutz vor Vertreibung sind bislang durchgängig verankert. Schon deshalb muss man die Verordnung ablehnen.
Zudem hapert es gewaltig am Kontrollmechanimus: Nach § 50 sollen jährlich gerade einmal 5 Prozent der Betriebe von den Zertifizierungsstellen kontrolliert werden. Das bedeutet nichts anderes, als einen Zeitraum von 20 Jahren, bis alle mal an der Reihen waren. Ich frage mich, welche Schwarzen Schafe dies in den Ländern des Tropengürtels von Raubbau und Vertreibung fernhalten soll. Aber auch für Europa sehe ich diese Frequenz sehr kritisch.
Den Tropenwäldern, den darin lebenden Menschen sowie den von Vertreibung bedrohten Kleinbäuerinnen und Kleinbauern wäre am meisten geholfen, wenn das Grundproblem angegangen würde: Der rasant ansteigenden Nachfragedruck der Industriestaaten nach Agrartreibstoffen. Als wichtigste Maßnahmen muss daher zunächst ein Importstopp für biogene Treib- und Kraftstoffe in die EU verfügt und die Nachfrage auf ein akzeptables Maß reduziert werden.
Das gilt umso mehr, als die Nachhaltigkeitsverordnung für Agroenergien auf Ebene der EU und auch der vorliegende Entwurf für Deutschland lediglich schwache ökologische Zielstellungen enthalten. So können Millionen Hektar Anbauflächen, die vor 2008 gerodet wurden, als nachhaltig zertifiziert werden. Ferner ist das bis Anfang 2017 geltende Treibhausminderungspotential von lediglich 35 Prozent ist angesichts der geschilderten Auswirkungen viel zu niedrig.
Wie gesagt, haben zudem weder soziale Standards noch Menschenrechtsnormen in den vorgesehenen Zertifizierungssystem Eingang gefunden. Deshalb lehnen wir die Verordnung ab.
Wir bedauern, dass uns die anderen Fraktionen, einschließlich der Grünen, als Totalverweigerer hinstellen. Aber damit können wir leben. Denn wir sind der Überzeugung: Nachhaltiges Palmöl wird es in dem Umfang, um den es hier geht, nicht geben können. Der Verordnung ist somit - ob sie es wahrhaben wollen oder nicht - ein Schritt zur weiteren Abholzung der letzten Urwälder.