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Korruption umfassend bekämpfen

Rede von Herbert Schui,

Dr. Herbert Schui (DIE LINKE): Ein Korruptionsregister, wie hier von den Grünen gefordert, ist kei-ne schlechte Idee. Intransparenz fördert Korrupti-on, und ein Register schafft Transparenz. Ein sprunghafter Rückgang von Korruption lässt sich damit allerdings nicht herbeiführen. Dafür greift das Register zu kurz. Nur öffentliche Auftraggeber kön-nen es einsehen. Eine Entscheidung für das im Register aufgeführte Unternehmen ist zudem wei-terhin möglich. Für Auserwählte schafft das Regis-ter also mehr Transparenz. Immerhin.
Doch warum das Register auf so wenige Betei-ligte beschränken? Besonders schädlich ist die Korruption der Politik durch die Wirtschaft. Bei Kor-ruption innerhalb der Wirtschaft wird der Wettbe-werb ausgehebelt. Bei der Korruption der Politik wird die Demokratie ausgehebelt. Das ist beson-ders besorgniserregend.
Warum also nicht ein Korruptionsregister, das für die gesamte Öffentlichkeit einsehbar ist und in das auch Fälle der Korruption von Politik eingetra-gen werden? Dort könnte man beispielsweise die vielen Wechsel ehemaliger Politiker in hoch be-zahlte Jobs in der Wirtschaft festhalten. Man würde die Namen von Gerhard Schröder lesen, der so-wohl bei der Investmentbank Rothschild als auch beim russischen Konzern Gasprom anheuerte. Wolfgang Clement würde man wiederfinden und erfahren, dass er neben seiner Tätigkeit bei RWE auch die Citigroup berät. Die Liste ließe sich prob-lemlos erweitern. Getan wäre es damit jedoch nicht.
Korruption lebt auch davon, dass Gesetze nicht ausgeführt werden. Ein Beispiel: Ein Vollzugsbe-amter hat einen Auftrag zur Steuereinziehung bei einem Unternehmer. Der weigert sich. Eine Konto-pfändung bei der Bank des Unternehmers wird an-gekündigt. Am Morgen darauf sucht der Vollzugs-beamte den Amtsvorsteher auf. Dieser ist schon in-formiert. Er sagt dem Vollzugsbeamten: „Sie haben sich gestern wohl etwas ungeschickt verhalten, wie?“ So rasch lassen sich Fragen des Gesetzes-vollzugs lösen.
Nun ist das Verhalten des Vorstehers sicherlich gesetzwidrig. Aber wie ein Verfahren gegen ihn einleiten? Der Hinweisgeber will als Zeuge nicht auftreten. Der Rechtsstaat aber braucht seine Aus-sage. Das weiß er. Aber er weiß auch, dass er sich Schikanen einhandelt und dass es mit seiner beruf-lichen Zukunft dann nicht mehr weit her ist.
Korruption ist das Verhalten des Amtsvorstehers in einem rechtlichen Sinn nicht: Denn die Gegen-leistung kommt nicht vom begünstigten Unterneh-men, sondern von der Finanzverwaltung, indem der betreffende Beamte keine Schikanen auszu-stehen hat. Die Aufgabe der Exekutive ist es, die vom Parlament beschlossenen Gesetze auszufüh-ren, das Recht durchzusetzen.
Kann die Regierung ihre Energie darauf ver-wenden, das Recht gegen die wirtschaftliche Macht durchzusetzen - das ist die Frage!