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Keine Haftungsumlage auf die Verbraucher - Energieversorgung dezentralisieren!

Rede von Johanna Regina Voß,

Die von der Bundesregierung privilegierte offshore-Windkraft will nicht so richtig in Gang kommen und hinkt den anvisierten Ausbauzielen weit hinterher. Nun meint sie, das Problem in den Haftungsrisiken der Netzbetreiber entdeckt zu haben, weshalb es diesen schwer falle, Investoren zu gewinnen. Ihre Schlussfolgerung: die Stromverbraucher sollen das Risiko tragen.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll also Tempo gemacht werden für den Ausbau der offshore-Windenergie. Hierfür soll die Haftung für nicht rechtzeitig fertiggestellte Anbindungen der Windparks an das Energienetz auf die Verbraucher abgewälzt sowie ein offshore-Netzentwicklungsplan erstellt werden. Künftig sollen also die Stromverbraucher dafür zahlen, wenn die Windparks nicht rechtzeitig angeschlossen werden – die satte Rendite von über 9% nach Abschluss der Anbindung kassieren dann aber die Netzbetreiber. Gewinne privatisieren, Risiken sozialisieren ist also auch hier das Motto der Bundesregierung. Das ist doch absurd – Für die Risiken zahlt der Stromkunde, damit die Konzerne satte Gewinne machen können. Und wie geht das doch so schön: Großkunden werden wieder einmal von der Umlage befreit.
Da diese Haftungsabwälzung auch noch rückwirkend für bereits durch die Netzbetreiber gemachte Anschlusszusagen gelten soll, ist bereits heute klar, dass diese Regelung Milliarden Euro an Kosten auf die Verbraucher abwälzt.
Wenn man auf den massiven Ausbau der offshore-Windenergie setzen will, dann macht der im Gesetzentwurf vorgesehene offshore-Netzentwicklungsplan Sinn. Aber diese Übersubventionierung der offshore-Windenergie muss grundsätzlich hinterfragt werden. Offshore-Windenergie ist teuer im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energieträgern. Sie erfordert zusätzlich hohe Netzausbaukosten für Stromleitungen bis zur Küste und von Nord nach Süd, zementiert die zentralisierte Struktur der Stromproduktion in Deutschland und dient vor allem den großen Energiekonzernen.
Während die Einspeisevergütung für offshore-Windenergie wahlweise 15 oder 19 Cent je Kilowattstunde beträgt, so liegt sie bei onshore-Windenergie bei 8,93 Cent. Rechnet man Folgekosten wie die höheren Kosten für Stromleitungen mit, dann betragen die Kosten für verbrauchernahe onshore-Wind nur ein Viertel der Kosten von offshore-Anlagen. Die dezentrale Versorgung mit erneuerbaren Energien erspart uns nicht nur manche Großinvestition, sie ist nicht nur billiger und mit weniger Risiken verbunden, sie kann auch den Mittelstand stärken, mehr Arbeitsplätze bringen und zur Demokratisierung der Energieversorgung beitragen. Alles in Allem eine wünschenswerte Entwicklung.
Statt dessen orientiert sich die Bundesregierung weiter an alten, ineffizienten und gesellschaftlich teuren Interessen privater Konzerne, fördert weiterhin vor allem zentrale offshore-Parks und andere Großprojekte und legt jetzt wieder einmal Kosten der Energiewende einseitig den Verbrauchern auf.
Die Bundesregierung muss von ihrer Fixierung auf große offshore-Parks abrücken, denn Onshore-Windparks sind günstiger und können dort gebaut werden, wo der Strom auch gebraucht wird. Die Zukunft der Energieversorgung ist dezentral.
Und statt die Verbraucher einseitig für das Unternehmensrisiko zahlen zu lassen, muss die Bundesregierung endlich ihre dogmatische Haltung hinsichtlich der Stromnetze ablegen. Bei natürlichen Monopolen wie den Stromnetzen, bei denen es keinen echten Wettbewerb geben kann, gehen privatwirtschaftliche Lösungen zu Lasten der Verbraucher. Gerade in einem für die Energiewende und damit für die Zukunft so zentralen Bereich darf man sich nicht auf den guten Willen der Unternehmen verlassen. Darüber hinaus muss eine Bundesnetzgesellschaft her, damit die Kosten zwischen Bundesländern gerecht verteilt werden und nicht die Bürger von Bundesländern mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien stärker belastet werden als andere. Die Netze gehören in die öffentliche Hand!