Hans-Kurt Hill (DIE LINKE):
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir Klimaschutz sozial gerecht gestalten wollen, brauchen wir insbesondere im Wärmesektor das Ordnungsrecht. Herr Kollege Kauch, ich glaube, nachdem ich Ihren Beitrag dazu gehört habe, dass das bei der FDP noch nicht angekommen ist.
(Horst Friedrich (Bayreuth) (FDP): Es ist die Frage, wie man das definiert!)
Außerdem gilt: Bester Garant für bezahlbare Energie ist der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien. Wirksamer Klimaschutz ist nur mit klaren Vorgaben zu erreichen; denn bei Selbstverpflichtungen ‑ das kennen wir insbesondere aus der Industrie ‑ passiert erst einmal gar nichts. Förderprogramme erreichen die Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen erst gar nicht. Der Wärmebereich ist dafür ein gutes Beispiel: Bei rasant steigenden Heizkosten machen sich Sonnenkollektoren schnell bezahlt. Das Marktanreizprogramm für Solarwärme fördert aber bisher zu fast 100 Prozent nur Häuslebauer, was natürlich auch gut ist. Mieter profitieren kaum; denn die Wohnungswirtschaft sieht keinen Anlass, die Heizkosten der Mieter zu senken. Daran ändert übrigens auch der weichgespülte Energiepass nichts, den sich die Bundesregierung abgerungen hat. Der Punkt ist: Geringverdiener und Hartz-IV-Empfänger sind in der Regel Mieter in schlecht sanierten Wohnungen.
Umso mehr begrüßen wir, dass die Grünen mit ihrem Antrag und nun auch die Bundesregierung der Linksfraktion folgen und konsequent auf einen ordnungsrechtlichen Rahmen setzen. Der mittlerweile vorliegende Referentenentwurf der Bundesregierung zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist also ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings zeigt uns die Erfahrung, dass es bei dieser Großen Koalition noch ein weiter Weg bis zu einem Gesetz ist. Ich habe mit Aufmerksamkeit vernommen, dass wir damit noch bis zum Dezember warten müssen. Ich hoffe, wir müssen nicht noch länger warten.
Deshalb an dieser Stelle einige Eckpfeiler, an denen ein glaubwürdiges Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz festzumachen ist: Erstens. Es müssen alle Gebäude in die Pflicht genommen werden, und zwar ohne Ausnahme. Das gilt vor allem für die Wohnungswirtschaft. Zweitens. Der Mindestanteil erneuerbarer Energien muss einen deutlichen Klimaschutzbeitrag leisten. Drittens. Erneuerbare Wärmeenergien haben Vorrang vor Wärmedämmung.
(Dr. Maria Flachsbarth (CDU/CSU): Warum?)
Wenn sie den nicht haben, dann müssen die Ersatzmaßnahmen hohe Anforderungen wie den Passivhausstandard erfüllen. Viertens. Bei erneuerbaren Energien eingesetzte Techniken müssen ein echtes CO2-Minderungspotenzial haben und auch dementsprechend angerechnet werden. Fünftens. Auch Nah- und Fernwärmenetze sollen nach dem Anteil eingespeister erneuerbarer Energien bewertet werden.
Auch wenn wir nicht mit allen Inhalten des Grünen-Antrags übereinstimmen, so ist er doch ein Faustpfand; denn beim EEG-Entwurf der Bundesregierung kommt, wie wir das in der Vergangenheit schon oft erlebt haben, jetzt erst einmal der Weichspülgang. Mal sehen, was davon übrig bleibt. Deswegen werden wir Linke dem Antrag der Grünen in diesem Fall zustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Rede
von
Hans-Kurt Hill,