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Chancen bei Neuregelung der öffentlichen Vergabe werden vertan

Rede von Michael Schlecht,

Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Die EU-Richtlinien zur öffentlichen Auftragsvergabe ermöglichen im Grundsatz, soziale, ökologische und vor allem auch beschäftigungspolitische Ziele als vergaberelevant zu behandeln und bei Kostenerwägungen gleichberechtigt heranzuziehen. Leider wird dies in dem vorliegenden Gesetzentwurf vollkommen ungenügend getan. Dies ist ein Gesetzentwurf des „Könnte“, bestenfalls des „Sollte“. Das „Sollte“ gilt übrigens auch für die von Ihnen vorhin so lobend erwähnte Regelung beim Schienenpersonenverkehr. Dadurch ist in keiner Weise sichergestellt, das die Arbeitsplätze gesichert sind. Das ist eine kleine, graduelle Verbesserung, aber mehr nicht. Für zwingende Regelungen gilt in diesem Gesetz: Fehlanzeige!

Die öffentliche Vergabe in Deutschland hat ein Volumen von circa 400 Milliarden Euro im Jahr. Das sind immerhin 17 Prozent des deutschen Sozialproduktes. Damit kann man Steuerungswirkung entfalten; denn damit lassen sich ganz erhebliche Anreize für die Unternehmen in diesem Land setzen. Welche Anreize müssten mit einem Vergabegesetz vor allem gesetzt werden? Aus meiner und unserer Sicht müsste, um die Durchsetzung sozialer Ziele abzusichern, vor allen Dingen klar geregelt werden, dass öffentliche Aufträge in Zukunft nur noch an Auftragnehmer, die der Tarifbindung unterliegen, vergeben werden dürfen, und zwar zwingend.

(Beifall bei der LINKEN)

Dies ist deshalb so bedeutsam, weil heute nur noch 50 Prozent der Beschäftigten in unserem Land unter dem Schutz eines Flächentarifvertrages arbeiten. Gerade auch bei Auftragnehmern von öffentlichen Aufträgen ist das nicht der Fall.

Weil viel zu viele Beschäftigte wie im Frühkapitalismus ihren Lohn vom Chef diktiert bekommen, liegen die Reallöhne je Beschäftigten im Vergleich zum Jahr 2000 kaum höher als damals. Das ist in einem Land wie Deutschland wirklich ein Skandal.

(Beifall bei der LINKEN)

Was wir brauchen, ist eine Umkehr. Mit der Neuordnung der Vergabe wäre ein wichtiger Schritt möglich gewesen. Hier hätte eben der Grundsatz festgeschrieben werden müssen: Kein öffentlicher Auftrag an Unternehmen ohne Tarifbindung!

(Marcus Held (SPD): Rechtsgrundlage!)

Es kann doch nicht sein, dass Beschäftigte, die mittels öffentlicher Aufträge zur öffentlichen Daseinsfürsorge beitragen, nicht selten selbst zu einem Fall für die öffentliche Daseinsfürsorge werden. Schauen Sie sich doch einfach einmal die vielen Fälle an, zum Beispiel die desaströsen Löhne der Dozenten von Integrationskursen. Es gibt noch viele andere Fälle; ich kann sie hier gar nicht alle aufzählen.

Ich weiß, dass jetzt der Einwand kommt, dass diese Koppelung an die Tarifbindung bei der Vergabe nicht mit dem EU-Recht vereinbar sei. Jedoch: Der Europäische Gerichtshof wendete sich jüngst selbst von seiner restriktiven Rechtsprechung in dem unseligen Rüffert-Urteil, das vor Jahren ergangen ist, ab. Er tut dies gerade auch im Geist der mittlerweile in Kraft getretenen EU-Richtlinie über die Auftragsvergabe. Im jüngsten Urteil zur Regio Post bestätigt der EuGH, dass der vergabespezifische Mindestlohn von 8,70 Euro im rheinland-pfälzischen Tariftreuegesetz europarechtskonform ist. Das sind minimale Fortschritte, die man zumindest lobend erwähnen muss.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN)

Das Problem ist natürlich, dass das nicht ausreichen würde, um eine allgemeine Tarifbindung europarechtlich durchzusetzen.

Die deutsche Bundesregierung hat in Europa aber sehr viel bewegt. Sie hat eine solche Durchsetzungskraft. Mir ist aber nicht zu Ohren gekommen, dass diese Bundesregierung in den letzten fünf, sechs, sieben Jahren irgendwann einmal versucht habe, auf europäischer Ebene dieses unsoziale Urteil, dieses Rüffert-Urteil, in dem die Tarifbindung sozusagen als europarechtswidrig hingestellt wurde, durch entsprechendepolitische Prozesse in Europa zu korrigieren. Ich sage Ihnen: Sie hat das nicht getan, weil sie das nicht will; sie will eher, dass europarechtspolitische Regelungen dazu führen, dass wir in Deutschland einen Niedriglohnsektor haben; und das finde ich wirklich verwerflich.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN  - Marcus Held (SPD): Seit wann können denn Gesetze Urteile ändern?)

Ob in Zukunft tatsächlich mehr beschäftigungspolitische, soziale und ökologische Kriterien in die Auftragsbedingungen aufgenommen werden, wird dem Willen oder Unwillen der jeweiligen Entscheidungsträger vor Ort überlassen. Wenn es dann doch einmal diese schönen Kriterien in einem Auftragstext geben sollte, bleibt offen, ob ihre Einhaltung am Ende überhaupt kontrolliert wird.

Es gäbe viele Details, die man jetzt erwähnen könnte, zum Beispiel die Frage der Kontrolle bei Auftragsweitergabe. Es müsste zum Beispiel sichergestellt sein, dass, wenn Subunternehmer eingeschaltet werden, von denen auch die Kriterien für die Auftragsvergabe eingehalten werden. Diesbezüglich sind in diesem Gesetzentwurf keine hinreichenden Kontrollen vorgesehen. Ich finde es auch merkwürdig, dass, obwohl hier zum Teil das Hohelied der Gleichstellung von Frauen gesungen wird, zum Beispiel wenn es um Aufsichtsräte geht, dieser Gesetzentwurf zum Vergaberecht keinerlei Impulse zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern enthält.

Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))