Zum Hauptinhalt springen

An der gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität führt kein Weg vorbei

Rede von Halina Wawzyniak,

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Wir debattieren über eine Novellierung des Telekommunikationsgesetzes, für die am Dienstagabend 117 Seiten Synopse mit unzähligen Änderungsanträgen vorgelegt wurden, die Mittwoch früh in den Ausschüssen beraten wurden. Allein dieses Verfahren, allein diese Art des Umgangs mit dem Parlament würde es rechtfertigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, das Gesetz abzulehnen.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Eine Novelle hat eigentlich den Zweck, ein Gesetz den veränderten Erfordernissen anzupassen,

(Andreas G. Lämmel (CDU/CSU): Haben wir gemacht!)

bestehende Fehler zu korrigieren oder auch ein paar Weichen neu zu stellen. Bedarf hätte es dafür beim TKG reichlich gegeben. Ich nenne nur die Stichpunkte Vorratsdatenspeicherung und Recht auf anonyme Kommunikation. Es hätte zum Beispiel nahe gelegen, das TKG vorausschauend auf Höhe des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Vorratsdatenspeicherung zu bringen und alle anfallenden Daten und ihre Speicherfristen auf ein absolutes Minimum zu beschränken.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Lars Klingbeil (SPD) Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Diese Chance hat die Koalition jedoch nicht genutzt. Im Gegenteil: Sie haben mit den schon erwähnten Änderungsanträgen zukünftigen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung den besten Boden bereitet.

(Claudia Bögel (FDP): Das stimmt doch gar nicht!)

Was konkret schon jetzt bedeutet, möglichst viel möglichst lange zu speichern.

(Claudia Bögel (FDP): Das stimmt doch gar nicht!)

Einig werden muss sich die Koalition nur noch in der Frage, welche der Sicherheitsbehörden auf diese Daten zugreifen dürfen. Diese Novelle hat nichts mit einer vorausschauenden Politik zu tun und erst recht nichts mit einer bürgerrechtlichen Politik.
Zum Breitbanduniversaldienst wurde das Notwendige bereits gesagt. Deswegen beschränke ich mich auf eine Kernfrage des offenen und freien Internets, nämlich auf die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, die die Linke und die anderen Oppositionsfraktionen fordern.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung kam zunächst nicht einmal das Wort „Netzneutralität“ vor. Weil das der Koalition vielleicht zu peinlich war dann wäre ihr wenigstens einmal etwas peinlich gewesen , legte sie im Rahmen der 117-seitigen Synopse hastig einen Änderungsantrag vor, der den Eindruck vermitteln sollte, ihr läge etwas an einem freien Internet. Mit einer optionalen Rechtsverordnung ich kann, ich muss aber nicht soll eine Ungleichbehandlung der Nutzerinnen und Nutzer in Form von Verschlechterungen und Verlangsamungen des Datenverkehrs angeblich verhindert werden. Wer genau liest, stellt jedoch fest, dass nur willkürliche Verschlechterungen und ungerechtfertigte Verlangsamungen gemeint sind. Für unwillkürliche Verschlechterungen und vermeintlich gerechtfertigte Verlangsamungen bleiben Tür und Tor weiterhin geöffnet. Was unwillkürlich und gerechtfertigt ist, bleibt unklar. Deshalb ist festzustellen: Das ist eine Mogelpackung, das ist ein Placebo zur Beruhigung, und das lehnen wir ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Welche Folgen hat Ihr Gesetzentwurf konkret? Wenn es nach dem Willen von Telekom und Co. geht, wird es in Zukunft verschiedene Qualitätsstufen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, für den Internetzugang der Bürgerinnen und Bürger geben. Das hätten Sie mit der TKG-Novelle verhindern können, haben es aber nicht. Kurz gesagt: Es kann passieren, dass zukünftig extra gezahlt werden muss, wenn man Online-Videodienste oder Internettelefonie in guter Qualität nutzen will. Ihre Gesetzesnovelle ist das Einfallstor für ein Zwei-Klassen-Internet.

(Claudia Bögel (FDP): Mein Gott! Das ist unglaublich!)

In der ersten Klasse können Besserverdienende dann alle gewünschten Dienste nutzen. In der zweiten Klasse gibt es für Einkommensschwache und vor allem deren Kinder nur noch das, was die Telekom und andere für wenig Geld anzubieten haben. Damit machen Sie ganz nebenbei zum wiederholten Mal den Zugang zu Wissen und Teilhabe abhängig vom Geldbeutel. Das ist ungerecht, und das ist falsch.

(Beifall bei der LINKEN)

Sich dessen bewusst zu werden, bedeutet dann aber auch zu erkennen: Die Frage der Netzneutralität ist kein Thema allein für Nerds. Es handelt sich vielmehr um eine für die gesamte Gesellschaft zentral wichtige Frage.

(Rita Pawelski (CDU/CSU): Glauben Sie eigentlich selbst, was Sie erzählen?)

Die Probleme hören aber nicht beim Internetzugang auf. In der Debatte um die Netzneutralität hat Telekom-Chef Obermann regelmäßig gefordert, sogenannte Qualitätsklassen einzuführen. Das heißt nichts anderes, als dass zukünftig bestimmte Dienste vor anderen bevorzugt werden. Netzbetreiber nehmen wir beispielsweise wieder die Telekom , die auch als Inhaltsanbieter agieren, werden ihre eigenen Inhalte schnell und in guter Qualität anbieten und fremde Inhalte ausbremsen und blockieren. Denjenigen, die unabhängig Inhalte zur Verfügung stellen möchten - Blogger, NGOs oder Internet-Start-up-Unternehmen -, bleibt nur noch, sich in die Qualitätsklassen der Netzbetreiber mit Extragebühren einzukaufen. Nur so können Sie mit deren Qualität konkurrieren. Damit beerdigen Sie nicht nur die Informationsfreiheit, sondern die Innovationsfähigkeit des Internets gleich mit. Wie die marktgläubige FDP dabei mitspielen kann, ist mir schleierhaft, aber nicht mein Problem.

Wir wollen das nicht. Wir wollen nicht, dass das Internet willkürlichen Eingriffen, von wem auch immer, ausgesetzt wird. Der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet gehört zur Daseinsvorsorge einer demokratischen Gesellschaft. Das steht richtigerweise auch in unserem Parteiprogramm.

(Beifall bei der LINKEN Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU): Da steht noch mehr!)

Daher fordert die Linke eine gesetzliche Garantie für die Bürgerrechte auch im Internet. Das geht nur mit einer gesetzlich festgeschriebenen Netzneutralität. Dafür steht die Linke.
Die TKG-Novelle ist ein netzpolitisches Armutszeugnis der Bundesregierung. Die Koalition hat sich offensichtlich damit abgefunden, ihre Regierungstätigkeit auch in diesem Bereich weitgehend einzustellen. Bei Geodatendiensten und beim Datenschutz in sozialen Netzwerken gibt sich die Bundesregierung mit Selbstverpflichtungen der Wirtschaft zufrieden. Bei der Netzneutralität stellt sie sich einfach tot. Eine souveräne Regierungstätigkeit sieht anders aus. Eine Netzpolitik, die auf die Stärkung von Bürgerrechten, den Erhalt eines freien Internets und den Ausbau von Zugangsgerechtigkeit setzt, sieht auch anders aus.
Für die Linke ist klar: An einer gesetzlich festgeschriebenen Netzneutralität führt kein Weg vorbei.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Genau das steht in unserem Antrag. Diesem können Sie ja zustimmen. Danke.

(Beifall bei der LINKEN)