Zum Hauptinhalt springen
Ein Junge krabbelt durch einen Umzugskarton, den seine Eltern halten © iStock/AleksandarNakic

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)

Gesetzentwurf - Drucksache Nr. 20/9174

Überhöhte Mieten zu nehmen, ist bereits heute strafbar. Der entsprechende Paragraf wird allerdings, bis auf wenige Ausnahmen, nicht angewandt, weil die bewusste "Ausnutzung" durch Vermieter:innen nachgewiesen werden muss. Durch die Streichung des Nachweises der Ausnutzung wird verzichtet, der Paragraf wird scharf gestellt und das Vorgehen gegen überhöhte Mieten erleichtert. Das Bußgeld wird auf 100.000 € erhöht. Damit werden extreme Mietforderungen reduziert.

Herunterladen als PDF