Überhöhte Mieten zu nehmen, ist bereits heute strafbar. Der entsprechende Paragraf wird allerdings, bis auf wenige Ausnahmen, nicht angewandt, weil die bewusste "Ausnutzung" durch Vermieter:innen nachgewiesen werden muss. Durch die Streichung des Nachweises der Ausnutzung wird verzichtet, der Paragraf wird scharf gestellt und das Vorgehen gegen überhöhte Mieten erleichtert. Das Bußgeld wird auf 100.000 € erhöht. Damit werden extreme Mietforderungen reduziert.

Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten (Mietwuchergesetz)
Parlamentarische Initiativen
von
Caren Lay,
Bernd Riexinger,
Christian Görke,
Gesine Lötzsch,
Ina Latendorf,
Jan Korte,
Janine Wissler,
Pascal Meiser,
Ralph Lenkert,
Susanne Hennig-Wellsow,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 20/9174