Die Vorgaben der UN-Konvention gegen Korruption, die die Korruption von Mitgliedern von Legislativorganen und kommunalen Volksvertretungen betreffen, werden in der Bundesrepublik Deutschland in innerstaatliches Recht umgesetzt. § 108e StGB und der neueingeführte § 108f StGB werden so gefasst, dass Vorteile für alle Handlungen und Unterlassungen, die im Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Mandats erfolgen, vom Tatbestand erfasst und auch Drittzuwendungen einbezogen werden.
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung
Parlamentarische Initiativen
von
Ulla Jelpke,
Jan Korte,
Wolfgang Neskovic,
Petra Pau,
Harald Koch,
Jens Petermann,
Michael Schlecht,
Raju Sharma,
Frank Tempel,
Sahra Wagenknecht,
Halina Wawzyniak,
Gesetzentwurf -
Drucksache Nr. 17/1412