Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind Strafgefangene zwar ausdrücklich in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber in die Kranken- und Rentenversicherung einbezogen.
Einbeziehung von Strafgefangenen in die Sozialversicherung
Parlamentarische Initiativen
von
Sevim Dagdelen,
Jan Korte,
Kersten Steinke,
Wolfgang Neskovic,
Volker Schneider,
Kleine Anfrage -
Drucksache Nr. 16/11077
Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/11362 vor.