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Einbeziehung von Strafgefangenen in die Sozialversicherung

Parlamentarische Initiativen von Sevim Dagdelen, Jan Korte, Kersten Steinke, Wolfgang Neskovic, Volker Schneider,
Kleine Anfrage - Drucksache Nr. 16/11077

Nach der derzeitigen Gesetzeslage sind Strafgefangene zwar ausdrücklich in die Unfall- und Arbeitslosenversicherung, nicht aber in die Kranken- und Rentenversicherung einbezogen.

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Hierzu liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 16/11362 vor. Antwort als PDF herunterladen