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Position zur Bürgerarbeit

Positionspapier,

Die Erprobung eines arbeitsmarktpolitischen Modells mit dem Namen „Bürgerarbeit“ ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von Union und FDP. Nachdem in den vergangenen Monaten dieses Konzept von Kreisen der Regierungsparteien öffentlich bekannt gemacht, diskutiert und mancher Testballon gestartet wurde, bahnt sich nun die praktische Umsetzung an.
Bürgerarbeit - worum geht es?

AK IV
Arbeitskreis Arbeit und soziale Sicherung
verantwortlich: Sabine Zimmermann

Die Erprobung eines arbeitsmarktpolitischen Modells mit dem Namen „Bürgerarbeit“ ist Bestandteil des Koalitionsvertrages von Union und FDP. Nachdem in den vergangenen Monaten dieses Konzept von Kreisen der Regierungsparteien öffentlich bekannt gemacht, diskutiert und mancher Testballon gestartet wurde, bahnt sich nun die praktische Umsetzung an.

Bürgerarbeit - worum geht es?

Das Konzept der Bürgerarbeit, wie es derzeit diskutiert wird, ist geleitet von dem Prinzip „Keine staatliche Leistung ohne Gegenleistung“ und hat seine Wurzeln im amerikanischen Konzept des „Workfare“. Dahinter steht die politische Grundannahme, dass Arbeitslosigkeit nicht nur ein Problem der nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung stehenden Arbeitsplätze ist, sondern es den Betroffenen auch an Motivation mangelt, eine Arbeit aufzunehmen.

Was plant die Bundesregierung?

Mit einem bundesweiten Arbeitsmarktprogramm soll die Bürgerarbeit in Modellprojekten erprobt werden. Die Träger der Hartz IV-Grundsicherung (ARGEn, Agenturen für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung, Optionskommunen) sind aufgefordert bis zum 27. Mai dieses Jahres Konzepte zu erarbeiten und beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einzureichen.

Laut Bundesregierung sollen mit der Bürgerarbeit zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeitsplätze für solche arbeitslose Menschen bereitgestellt werden, bei denen eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt nicht möglich war. In einem 4-stufigen Verfahren soll im Modellprojekt Bürgerarbeit versucht werden, arbeitslose Empfänger von Arbeitslosengeld II durch konsequente Aktivierung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Nach Phasen der Beratung, Vermittlungsbemühungen und eventueller Qualifizierungsmaßnahmen folgt dann in der 4. Stufe die eigentliche Bürgerarbeit.

Die zeitliche Planung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht vor, dass ab 1. Juli 2010 mit der sogenannten Aktivierungsphase begonnen wird, bei der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die ersten 3 Stufen des Modellprojektes durchlaufen. Ab Januar 2011 könnte dann die Bürgerarbeit beginnen.

Bedingungen der Bürgerarbeit

Es handelt sich um Beschäftigungsverhältnisse für zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten auf kommunaler Ebene. Als Arbeitgeber sind Gemeinden, Städte und Kreise vorgesehen. Es können aber auch andere Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Gemeinden, Städten und Kreisen gefördert werden.

Ein vollwertiger sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz liegt nicht vor, da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt werden, somit auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben wird.

Pro Bürgerarbeitsplatz wird ein Zuschussbetrag an den Arbeitgeber in Höhe von 900/600 € gezahlt, für eine 30 bzw. 20 Stundenstelle. Zusätzlich werden 180/120 € zum Sozialversicherungsaufwand bereit gestellt, für die Dauer von maximal 3 Jahren.

Somit wird der Arbeitslohn aus der Bürgerarbeit im Regelfall 900 Euro nicht übersteigen. Für die Betroffenen endet aufgrund des geringen Entgelts nicht die Hilfebedürftigkeit, so dass weiterhin ergänzendes Arbeitslosengeld II bezogen werden muss und sie im Hartz IV-System verbleiben. Die Bundesregierung geht selber davon aus, dass die Hilfebedürftigkeit einer Single-Bedarfsgemeinschaft mit der Bürgerarbeit nicht überwunden wird.

Die Finanzierung des Programms erfolgt über ESF-Mittel des Bundes und Mittel des Eingliederungstitels des SGB II.

Position der Fraktion DIE LINKE. zur Bürgerarbeit

Bürgerarbeit hört sich zunächst positiv an, nach freiwilligem Engagement, sinnstiftender Tätigkeit und einem Ausweg aus dem Hartz IV-System.

In Wirklichkeit ist die Bürgerarbeit aber eine Mogelpackung, die am Bedürfnis der Menschen nach sinnvoller Tätigkeit anknüpft, die Menschen aber weiterhin in Hartz IV belässt und die Aufnahme einer Tätigkeit erzwingen kann.

DIE LINKE lehnt die Bürgerarbeit ab, weil

  • Die Bezahlung der öffentlich geförderten Jobs im Rahmen der Bürgerarbeit ist viel zu gering. Zusammen mit dem ohnehin vorhandenen Ausbau des Niedriglohnbereichs in Deutschland führt sie letztlich zu einer staatlich subventionierten Verfestigung und Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung - mit den zu erwartenden negativen Folgen für die Betroffenen (Armut trotz Arbeit) wie auch für die Binnennachfrage.
  • Das Förderkonzept sieht vor, dass die Betroffenen in dem Regime von Hartz IV verbleiben. Es gibt keinen Sinn, subventionierte Arbeitsprogramme aufzulegen, die eine Ablösung aus Hartz IV nicht vorsehen, sondern lediglich „Aufstocker“ generieren.
  • keine Freiwilligkeit der Teilnahme besteht, somit ein Arbeitszwang, ein Zwang zur Bürgerarbeit, eingeführt wird, als Bedingung, die staatliche Hilfeleistung des Arbeitslosengeldes II in Anspruch nehmen zu dürfen.
  • Es besteht die Gefahr, dass reguläre Arbeitsplätze durch die Bürgerarbeit verdrängt werden und die Beschäftigung im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene weiter erodiert. Die Einrichtung von Beiräten oder ähnlichen Einrichtungen ist nicht vorgesehen.


DIE LINKE fordert stattdessen:

eine repressionsfreie, armutsfeste Mindestsicherung. Das Netz der sozialen Sicherung darf nicht an Bedingungen geknüpft werden, die die betroffenen Menschen zum Spielball arbeitsmarktpolitischer Experimente machen, die in erster Linie zur Schönung der Statistik dienen. Das Modell Bürgerarbeit bedient die Legende vom faulen Arbeitslosen, der auch etwas für sein Geld tun sollte und spaltet die Gesellschaft.

Notwendig und überfällig ist eine aktive Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. Mit einem Zukunftsprogramm will DIE LINKE 2 Millionen reguläre, gute Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst schaffen. Daneben sind für bestimmte Gruppen von Langzeitarbeitslosen, die aufgrund vermittlungshemmender Merkmale unter den derzeitigen Bedingungen keine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt haben, öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen, die auf dem Prinzip der Freiwilligkeit aufbauen, sinnstiftend sind, keine regulären Arbeitsplätze verdrängen. Die Entgelte orientieren sich am Tarif; die Untergrenze bildet ein gesetzlicher Mindestlohn. Diese zentralen Merkmale guter öffentlich geförderter Beschäftigung finden wir im Modell Bürgerarbeit nicht wieder.