Arbeitsminister Olaf Scholz hat Anfang Januar 2008, entsprechend des Kompromisses der Koalition zum Thema Mindestlohn vom Sommer 2007, Neufassungen des MIA von 1952 und des AEntG vorgelegt. Beide Entwürfe befinden sich zurzeit in der Abstimmung zwischen den Ministerien: Ziel der Neufassungen ist es, laut Olaf Scholz, Mindestlohnregelungen für alle Branchen möglich zu machen.
AEntG: Über das AEntG können auf Antrag einer Tarifpartei einer Branche die Mindestentgeltsätze eines Tarifvertrages per Rechtsverordnung durch das BMAS für allgemeinverbindlich für diese Branche erklärt werden (sog. Branchenmindestlohn).
Die Neufassung des AEntG erleichtert die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit und regelt sie eindeutiger. Beispielsweise werden zur Ermittlung der Tarifbindung, die bei 50 % liegen muss, nunmehr alle Tarifverträge einer Branche addiert. Zudem ist die Zustimmung des Bundesrates für die Aufnahme ins AEntG nicht mehr erforderlich. Repräsentative Verbände und Existenz sichernde Entgelte werden bei konkurrierenden Anträgen auf Allgemeinverbindlichkeit bevorzugt und erschweren dadurch Lohndumping durch die Konkurrenz arbeitgebernaher „Gewerkschaften“.
MIA: Das MIA soll Mindestlöhne in Branchen ermöglichen, die die Voraussetzung zur Aufnahme ins AEntG nicht erfüllen weil sie keiner oder einer zu geringen Tarifbindung unterliegen (50%-Grenze). Ein Hauptausschuss - der aus, von den Tarifparteien paritätisch vorgeschlagenen aber unabhängigen ExpertInnen besteht - entscheidet über Einführung, Anhebung und Aufhebung von Mindestlöhnen in den einzelnen Branchen. Ein daraufhin für die jeweilige Branche gebildeter, von den Tarifparteien paritätisch besetzter, Fachausschuss legt die Höhe des Branchenmindestlohns fest. Dieser wird auf Vorschlag des Arbeitsministeriums durch die Bundesregierung verordnet.
Bewertung von AEntG und MIA
Auch im Zusammenspiel beider Gesetze ist kein flächendeckender, Existenz sichernder gesetzlicher Mindestlohn nach den Forderungen der Fraktion DIE LINKE zu erreichen.
Dies soll vorliegendes Papier deutlich machen, indem es den Gehalt von AEntG und MIA am Konzept des dualen Mindestlohns der Fraktion DIE LINKE misst und die grundlegenden Kritikpunkte benennt.

Kurzbewertung der geplanten Neufassungen des Gesetzes über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen und des Arbeitnehmerentsendegesetzes
Positionspapier,