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Kurzarbeitergeld erhöhen, nachträgliche Besteuerung verhindern!

Positionspapier,

Kurzarbeit kann prinzipiell ein sinnvolles Instrument zur Verhinderung von Entlassungen sein. Die aktuell von der Bundesregierung vorgenommenen Änderungen beim Kurzarbeitergeld tragen den Erfordernissen der Zeit zumeist Rechnung. Auch wenn die genannten Maßnahmen zum Teil in die richtige Richtung weisen, sehen wir weiteren dringenden Handlungsbedarf.

Kurzarbeit kann prinzipiell ein sinnvolles Instrument zur Verhinderung von Entlassungen sein. Die Be-schäftigten behalten ihren Arbeitsplatz, aber ihre Arbeitszeit wird reduziert. Der daraus entstehende Lohnausfall wird durch das Kurzarbeitergeld teilweise aufgefangen. Dessen ungeachtet bedeutet Kurzar-beit für viele Betroffene empfindliche Lohneinbußen. Für die Beschäftigten ist Kurzarbeit aber dennoch günstiger als eine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, da sie eben einen Teil ihres Lohnausfalls durch die Arbeitsagentur erstattet bekommen. Die Unternehmen werden in Zeiten einer schlechten Auf-tragslage um einen Teil ihrer Lohnkosten entlastet, wodurch Entlassungen verhindert und eingearbeitetes Personal gehalten werden können. Dieses Instrument kann allerdings ein Konjunkturprogramm in Höhe von mindestens 100 Milliarden Euro pro Jahr, wie es DIE LINKE fordert, lediglich flankieren. Sollen Entlas-sungen nicht nur aufgeschoben werden, müssen gleichzeitig die Massenkaufkraft und öffentliche Investitionen deutlich erhöht werden. Außerdem fordert DIE LINKE, generell die Arbeitszeit zu verkürzen - bei vollem Lohnausgleich. Wie erfolgreich das Instrument der Arbeitszeitverkürzung ist, wird ja gerade durch die weit verbreitete Nutzung der Kurzarbeit deutlich. Die Kurzarbeit kann nur ein Zwischenschritt hin zu kürzeren Arbeitszeiten für Alle sein.

Die aktuell von der Bundesregierung vorgenommenen Änderungen beim Kurzarbeitergeld tragen den Erfordernissen der Zeit zumeist Rechnung. So lässt die Verlängerung der Bezugsfrist auf 24 Monate eine längere Zahlung von Kurzarbeitergeld zu, was angesichts der Schwere der Rezession notwendig sein kann. Solche Verlängerungen der Bezugsfrist gab es in den vergangenen Jahren bereits mehrfach.

Auch die Möglichkeit, während der Kurzarbeit Qualifizierungen zu fördern, ist prinzipiell als sinnvoll zu erachten. Dadurch können die Ausfallzeiten genutzt und die Qualifikation der Beschäftigten verbessert werden. Ebenso betrachten wir die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge in Folge des zweiten Kon-junkturpaketes, insbesondere in Verknüpfung mit einer Weiterbildung, als positive Änderung. Das In-strument der Kurzarbeit wird attraktiver gestaltet und gleichzeitig Qualifizierungen befördert. Ob diese positive Einschätzung allerdings durch die Nachfolgeregelung, auch ohne Qualifizierung ab dem 7. Bezugsmonat die gesamten Sozialabgaben erstattet zu bekommen, aufrecht erhalten werden kann, ist stark zu bezweifeln (diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2009). Hier sind große Mitnahmeeffekte besonders bei großen Unternehmen zu befürchten. Nach einem kurzfristig durch die große Koalition ein-gebrachten Änderungsantrag reicht es für den Erstattungsanspruch nunmehr sogar aus, wenn in einem Betrieb eines Unternehmens der 6-Monats-Zeitraum erfüllt wurde. Dann kann für jede Kurzarbeit inner-halb des Unternehmens die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die BA bean-tragt werden.

Insgesamt ist noch nicht klar, in welchem Umfang Kurzarbeit tatsächlich mit Qualifizierungsmaßnahmen verbunden wird. Auch ist nicht bekannt, welche Qualität durchgeführte Weiterbildungsmaßnahmen ha-ben. Hier besteht wahrscheinlich Nachbesserungsbedarf. Vor allem muss verhindert werden, dass Unter-nehmen betriebsnotwendige Maßnahmen, zu denen sie gesetzlich verpflichtet sind, als Weiterbildung deklariert werden und zu einer Erstattung der Sozialbeiträge führen.

Wir begrüßen auch die Klarstellung, dass weder Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter noch befristet Be-schäftigte erst entlassen werden müssen, bevor Kurzarbeitergeld für die Stammbelegschaft und sie selbst bezogen werden kann. Sie sind die ersten Verlierer der Krise und ihre Entlassung darf nicht noch durch Kurzarbeit vorangetrieben werden. Für viele Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter kam diese Klarstel-lung allerdings leider zu spät, da sie ihren Job bereits verloren hatten.