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Kurshalten für einen alternativen Weg aus der „Eurokrise“

Positionspapier,

Die Eurozone hat ein grundsätzliches Problem. Mangels politischer Koordination kann es zu unterschiedlichen Lohnentwicklungen in den einzelnen Ländern des Währungsraumes kommen, welche die relative preisliche Wettbewerbsfähigkeit im Außenhandel untereinander stark verändern. Zwischen zwei Ländern mit zwei verschiedenen Währungen können diese Unterschiede durch den Wechselkurs ausgeglichen werden.

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag vom 3. Juni 2014

GEsamtes Positionspapier als PDF herunterladen Auszug aus dem Positionspapier: Ausgangslage bei Beginn der „Eurokrise“

Die Eurozone hat ein grundsätzliches Problem. Mangels politischer Koordination kann es zu unterschiedlichen Lohnentwicklungen in den einzelnen Ländern des Währungsraumes kommen, welche die relative preisliche Wettbewerbsfähigkeit im Außenhandel untereinander stark verändern. Zwischen zwei Ländern mit zwei verschiedenen Währungen können diese Unterschiede durch den Wechselkurs ausgeglichen werden. Mit dem Euro sind Wechselkursanpassungen zwischen den Euroländern nicht mehr möglich. Deutschland hat nach Einführung des Euro mit seiner Agenda-2010-Politik aggressiv auf Lohnsenkungen und Steuerdumping gesetzt, um andere Länder der Eurozone niederzukonkurrieren. Im Ergebnis sind die deutschen Exportüberschüsse explodiert, andere Länder hatten dagegen immer höhere Defizite zu verkraften. Ein Land, das regelmäßig für einen höheren Wert Waren einkauft als es an das Ausland verkauft, muss sich als gesamte Volkswirtschaft immer höher im Ausland verschulden. Wie sich die zusätzlichen Schulden in den Krisenländern auf die einzelnen Wirtschaftssektoren aufgeteilt haben, ist unterschiedlich. In Spanien und Irland verschuldeten sich zunächst vor allem private Haushalte und Unternehmen. In Griechenland landeten die zusätzlichen Schulden überwiegend beim Staatssektor.

Im September 2008 ging die Investmentbank Lehman Brothers in die Insolvenz. Bis dahin hatten vor allem die deutschen und auch die französischen Banken die Defizite in Südeuropa über den Interbankenmarkt bereitwillig finanziert. Nun schränkten sie ihre Kreditvergabe drastisch ein. Zur asymmetrischen Anhäufung von Schulden und Forderungen als Ergebnis des „Konstruktionsproblems“ der Eurozone kamen jetzt auch noch die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise. Im Ergebnis brach wenig später die sogenannte Eurokrise akut aus. Konjunktureinbrüche und Bankenrettungen mit Steuergeldern ließen die Staatsverschuldung in den Ländern der Eurozone sprunghaft ansteigen (siehe Grafik). Für Griechenland – ein Land mit einer bereits schon vor der Finanzkrise hohen Staatsschuldenquote – wurde das Problem einer drohenden Überschuldung und damit eines möglichen Staatsbankrotts unübersehbar. Die Zinsen für weitere Kredite auf dem „freien Kapitalmarkt“ stiegen dadurch drastisch an. Höhere Kreditkosten führen aber zu noch mehr Verschuldung. Damit wurde als erstes für Griechenland ein Teufelskreis offensichtlich, der ohne einen politischen Eingriff in der Zahlungsunfähigkeit enden musste. Das war die Situation Anfang 2010, wenige Monate nach dem Start der 17. Legislaturperiode.

Fraktionsposition in der vergangenen (17.) Legislaturperiode

Die sogenannten Hilfskredite für Griechenland, Irland, Portugal und Spanien wurden von der Bundestagsfraktion DIE LINKE während der gesamten Legislaturperiode ebenso konsequent abgelehnt wie die parallel mit der herrschenden Eurokrisenpolitik verbundenen neuen Vertragswerke und Institutionen. Dazu gehört beispielsweise der Fiskalpakt, die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) oder der Europäische Stabilisierungsmechanismus (ESM). [...]

Im Juni 2011 einigte sich der AK II „Wirtschaft, Finanzen, Steuern, Umwelt und Energie“ nach umfassender inhaltlicher Diskussion und Rücksprache mit den Haushältern (AK I) und der AG Europa des AK VII auf eine ausführliche Positionierung zur „Eurokrise“.  Aus dem Papier „Wege aus der Krise“ kann ein stimmiges und alternatives Krisenlösungskonzept mit fünf zentralen Forderungen abgeleitet werden:

  1. Die öffentliche Kreditaufnahme muss von der Diktatur der Finanzmärkte befreit werden („finanzmarktunabhängige Staatsfinanzierung“), indem eine öffentliche Bank eingerichtet wird, die zu den Konditionen der Europäische Zentralbank (EZB) günstig Kredite an die Staaten der Eurozone vergibt. Parallel dazu sollen sich die Staaten der Euro-Zone in Zukunft mit gemeinsamen Euro-Anleihen „solidarisch der Willkür der Kapitalmärkte entgegenstellen“.[i]
  2. Für überschuldete Staaten muss die Schuldenlast gesenkt werden.[ii] Geschehen soll das, indem „von den Gläubigern Forderungsverzichte verlangt“ (S.6) werden bzw. „Finanzakteure auf Teile ihrer Forderungen gegenüber staatlichen Schuldnern verzichten“ (S.7) müssen. Da die Staaten sich durch EZB-Direktkredite und Euro-Bonds finanzieren können (Punkt 1), ist bei dem Schuldenschnitt eine Bestrafung des betroffenen Staates durch die Finanzmärkte durch höhere Zinsen nicht mehr möglich.[iii] Aber: „Da ein solcher Schuldenschnitt nicht nur private Gläubiger treffen, sondern auch die öffentlichen Haushalte belasten würde (über Abschreibungen der EZB, Rekapitalisierung von Banken u.a.), braucht man eine Vermögensabgabe, damit die drückende Schuldenlast in Europa nicht nur umverteilt, sondern tatsächlich verringert werden kann.“[iv]
  3. Damit die Finanzmärkte „entwaffnet“ werden und zukünftig keine weltweiten Wirtschaftskrisen mehr verursachen können, müssen alle Banken und die Bankgeschäfte strengstens reguliert und so auf ihre Dienstleistungsfunktion für die Realwirtschaft reduziert werden. „Darüber hinaus strebt DIE LINKE grundsätzlich die Vergesellschaftung der Großbanken (…) an.“[v]
  4. Die diktierten Kürzungen von Löhnen, Renten und Sozialleistungen in den Krisenländern müssen sofort beendet werden.  Stattdessen müssen die Defizite im Außenhandel der Krisenländer durch eine wirksame Vermeidung von Lohn- und Sozialdumping in den Überschussländern des Währungsraumes abgebaut werden. Das bedeutet insbesondere für Deutschland: u.a. saftige Lohnsteigerungen, Abbau der prekären Beschäftigungsverhältnisse, Mindestlohn von 10 Euro sofort, Erhöhung der Renten und Hartz-IV-Sätze, eine Abschaffung des Repressionsregimes in den Jobcentern und eine deutliche Ausweitung der öffentlichen Investitionen. Es wird darauf hingewiesen, dass DIE LINKE sich für eine „Ausgleichsunion“ einsetzt, die Länder mit zu hohen Leistungsbilanzüberschüssen mit Strafzahlungen sanktioniert. Das könnte als institutioneller Rahmen hilfreich sein, um die gewünschten Anpassungen zu automatisieren.[vi] Das Steueraufkommen soll durch eine „europäische Mindestbesteuerung von Unternehmen und Vermögen“ auf ein höheres Niveau gebracht und anstelle des Kürzungsdiktats so Investitionen und Sozialausgaben finanziert werden.

Die genannten Forderungen sollen durch einen vertraglichen Neustart für Europa auf eine solide Grundlage gestellt werden (Revision der Grundlagenverträge der EU). Kernbestandteile einer neuen Europäischen Verfassung sollte die „Demokratisierung der europäischen Entscheidungsverfahren, die Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel, die den sozialen Rechten Vorrang vor den Kapitalfreiheiten einräumt, eine veränderte Wirtschaftspolitik (u.a. eine demokratische Kontrolle der EZB, eine Ersetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und die Möglichkeit von Kapitalverkehrskontrollen) sowie die Schaffung einer Friedensunion“[vii] sein. 

[...]

Alternativer Fünf-Punkte-Krisenlösungsplan 2.0 für die 18. Legislaturperiode

Rückblickend wird der alternative Fünf-Punkte-Krisenlösungsplan bestätigt. Seine Umsetzung wäre eine Möglichkeit gewesen, um statt der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sowie der Bevölkerung in den Krisenländern die Banken und die reiche Oberschicht zahlen zu lassen. Unter Berücksichtigung der Entwicklungen und der gewonnenen Erkenntnisse seit der Erarbeitung des Positionspapiers „Wege aus der Krise“ im Juni 2011, sollte der alternative Fünf-Punkte-Krisenlösungsplan daher lediglich einem leichten Update unterzogen werden:

  1. Die öffentliche Kreditaufnahme muss von der Diktatur der Finanzmärkte befreit werden („finanzmarktunabhängige Staatsfinanzierung“), indem eine öffentliche Bank eingerichtet wird, die zu den Konditionen der Europäische Zentralbank (EZB) in einem festgelegten Rahmen günstige Kredite an die Staaten der Eurozone vergibt. Längerfristig ist eine Veränderung der europäischen Verträge dahingehend zu fordern, dass die EZB selbst die direkte Finanzierung von Staaten in einem vorgegebenen Rahmen übernehmen kann sowie ihr Mandat über die Wahrung der Geldstabilität hinaus auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung und Beschäftigung ausgeweitet wird.  Wenn die Finanzierung über die EZB vom Volumen in dem definierten Rahmen nicht möglich ist, können Euroanleihen und andere Finanzierungsinstrumente als Alternative eingesetzt werden.

Begründung: Die Ergänzung „in einem festgelegten Rahmen“ stellt sicher, dass bei Umsetzung dieser Forderung die Umverteilungspolitik nicht auf der Strecke bleibt, indem ausschließlich eine Staatsfinanzierung „über die Notenpresse“ erfolgt.

  1. Überschuldete Staaten müssen ihre Schuldenlast in Zukunft senken, indem Banken und private Gläubiger zu einem Forderungsverzicht gezwungen werden, bevor eine Übertragung der vom Ausfall bedrohten Kredite auf öffentliche Gläubiger und damit letztendlich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler möglich ist. Da gemäß Punkt 1 des alternativen Fünf-Punkte-Krisenlösungsplans die Staaten zuvor durch die EZB-Direktkredite von der Diktatur der Finanzmärkte befreit wurden, ist nach einem Schuldenschnitt eine Bestrafung der Staaten durch die Finanzmärkte in Form von höheren Zinsen nicht mehr möglich. Ein solcher Schuldenschnitt könnte trotzdem indirekt zu einem Teil die öffentlichen Haushalte belasten,  weil Kosten für die öffentliche Gewährleistung  des für die Realsphäre notwendigen Bankgeschäfts und die wichtige staatliche Garantie der Einlagen von Sparern sowie der Rentenansprüche von Menschen gegenüber Finanzdienstleistern entstehen könnten. Deshalb sollen wenn nötig mit einer EU-weit koordinierten einmaligen Vermögensabgabe für Millionäre unter anderem auch diese öffentlichen Ausgaben sozial verträglich finanziert werden. Im Fall Griechenlands, wo die Risiken der Staatsverschuldung bereits fast vollständig auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler übertragen wurden, ist die Staatsverschuldung hauptsächlich durch eine einmalige Vermögensabgabe für Millionäre zu senken.

Begründung: Präzisierung und Anpassung an die aktuelle Situation.

  1. Für in Schieflage geratene Banken muss grundsätzlich dasselbe gelten wie für Unternehmen: Bei wirtschaftlichem Misserfolg müssen sie durch Insolvenz vom Markt verschwinden. Für in Schwierigkeiten geratene Banken müssen daher ausnahmslos und ab sofort mindestens Eigentümer und Anleihegläubiger vollständig haften. Damit die Finanzmärkte „entwaffnet“ werden und zukünftig keine weltweiten Wirtschaftskrisen mehr verursachen können, muss die gesamte Finanzbranche strengstens reguliert und dabei auf ihre Dienstleistungsfunktion für die Realwirtschaft reduziert werden. Die privaten Großbanken sind zu vergesellschaften.

Begründung: Präzisierung und Nennung einer Alternative zur geplanten Bankenunion, damit die die Staatsschulden erhöhende Wirkung von Bankenrettungen minimiert wird.

  1. Das EU-weit praktizierte Lohndumping muss sofort beendet sowie die diktierten und illegitimen Kürzungen von Renten und Sozialleistungen in den sogenannten Krisenländern sofort zurückgenommen werden.  Stattdessen müssen die Defizite im Außenhandel der Krisenländer durch überdurchschnittliche Erhöhungen der Löhne, Sozialausgaben und Investitionen in den Überschussländern des Währungsraumes abgebaut werden. Das bedeutet insbesondere für Deutschland kurzfristig saftige Lohnsteigerungen, ein Zukunftsinvestitionsprogramm in Höhe von 100 Milliarden Euro, den Abbau der prekären Beschäftigungsverhältnisse, einen Mindestlohn von 10 Euro sofort, die Erhöhung der Renten und Hartz-IV-Sätze und eine Abschaffung des Repressionsregimes in den Jobcentern. Mittelfristig sollte mit einer „Ausgleichsunion“ ein institutioneller Rahmen in der Eurozone geschaffen werden, der Anpassungen in Richtung eines Abbaus der wirtschaftlichen Ungleichgewichte stimuliert.  Die industrielle Basis der Krisenländer soll durch einen EU-weit koordinierten „Marshallplan für Europa“ gezielt gefördert werden. Das Steueraufkommen soll europaweit durch eine europäische Mindestbesteuerung von Unternehmen und Vermögen erhöht werden.

Begründung: Präzisierung.

  1. Die genannten Forderungen sollen durch einen vertraglichen Neustart für Europa auf eine solide Grundlage gestellt werden (Revision der Grundlagenverträge der EU). Kernbestandteile neuer europäischer Verträge sollten die Demokratisierung der europäischen Entscheidungsverfahren, die Einführung einer sozialen Fortschrittsklausel, die den sozialen Rechten Vorrang vor den Kapitalfreiheiten einräumt, eine veränderte Wirtschaftspolitik (demokratische Kontrolle der EZB, Ersetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, die Möglichkeit von Kapitalverkehrskontrollen u.a.) sowie die Schaffung einer Friedensunion sein.

Unverändert. 

[i] „AK II, „Wege aus der Krise“, 14.6.2011, S. 6.

[ii] Bei Griechenland wurde übereinstimmend eine Überschuldung des Staates angenommen. Darüber hinaus gingen die Einschätzungen auseinander.

[iii] Ein vom Schuldner verlangter Forderungsverzicht ist ein Schuldenschnitt. Für diese Feststellung ist es unerheblich, ob der verlangte Forderungsverzicht das Ergebnis eines „geordneten Insolvenzverfahren“ ist oder nicht. Trotzdem ist es selbstverständlich sinnvoll, wenn beim Schuldenschnitt zwischen Gläubigergruppen differenziert wird. Dabei sollten soziale Gesichtspunkte und die Wiederherstellung der Schuldentragfähigkeit des Staates im Vordergrund stehen. Deshalb wurden zum Beispiel von der isländischen Regierung in- und ausländische Gläubiger unterschiedlich behandelt.

[iv] „AK II, „Wege aus der Krise“, 14.6.2011, S. 8.

[v] Ebenda, S. 9.

[vi] Ebenda, S. 9.

[vii] Ebenda, S. 10.