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Elterngeldbericht der Bundesregierung 2008 - Bewertung und Ausblick

Positionspapier,

Das 2007 eingeführte Elterngeld ist in der derzeitigen Form eine sozial- und geschlechterpolitische Mogelpackung. Familien erhalten nicht die in der Frühphase des Aufwachsens nötige Flexibilität. Erwerbslose, Studierende und BezieherInnen niedriger Einkommen sind deutlich benachteiligt. In gleichstellungspolitischer Hinsicht sind zwei verbindliche „Vätermonate“ zu wenig.
Diese Kritik der LINKEN an der Ausgestaltung des Elterngeldes ist nach fast zweijährigem Bestehen so aktuell wie nie, wie auch die Evaluation eindrucksvoll zeigt.

Allgemein zum Elterngeld:

Das Elterngeld ist das große familienpolitische Prestigeprojekt der Bundesregierung. Es ist seit 2007 in Kraft und als Lohnersatzleistung ausgestaltet. Eltern erhalten 67% ihres letzten Nettoeinkommens als Elterngeld, mindestens aber 300 Euro. Dieses Konzept birgt ein großes Potential für eine Familienpolitik jenseits der alten Rollenstereotype, die Müttern die Sorgearbeit und Vätern die Ernährerrolle zuweisen. Im Elterngeldbericht nennt die Bundesregierung das Elterngeldgesetz einen wichtigen „Motor für die Ziele der nachhaltigen Familienpolitik“ und „eine Zukunftsinvestition“ (S. 8). Der Bericht stellt klar, dass das Elterngeld als Lohnersatzleistung kein „finanzielles Mindestniveau gewährleistet“, viel mehr hat das Elterngeld aufgrund seiner Ausgestaltung einen „Fürsorgecharakter“. Die 300 Euro Mindestelterngeld berücksichtigen danach lediglich, „dass es viele sehr verschiedene Gründe geben kann, warum in dem Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes kein Erwerbseinkommen bezogen worden ist.“ (ebd.) Als weiteres Ziel soll das Elterngeld die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken und insbesondere auch den Vätern ermöglichen sich an der Erziehungsarbeit zu beteiligen

Bewertung:

Das 2007 eingeführte Elterngeld ist in der derzeitigen Form eine sozial- und geschlechterpolitische Mogelpackung. Familien erhalten nicht die in der Frühphase des Aufwachsens nötige Flexibilität. Erwerbslose, Studierende und BezieherInnen niedriger Einkommen sind deutlich benachteiligt. In gleichstellungspolitischer Hinsicht sind zwei verbindliche „Vätermonate“ zu wenig.

Diese Kritik der LINKEN an der Ausgestaltung des Elterngeldes ist nach fast zweijährigem Bestehen so aktuell wie nie, wie auch die Evaluation eindrucksvoll zeigt.

Die Linke fordert:

1.) 12 Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende)

Die Evaluation zeigt deutlich, dass Männer, wenn überhaupt (lediglich 16 Prozent), überwiegend (zu 2/3) zwei Monate oder weniger in Anspruch nehmen. Beantragen beide Elternteile Elterngeld, dann nehmen Väter sogar zu ¾ höchstens die zwei „Väter“- Monate, die ansonsten ohnehin entfallen würden. Die Beteiligung der Väter beschränkt sich also im Wesentlichen auf die „Partnermonate“, nur fünf Prozent der Männer nehmen mehr als zwei und spärliche drei Prozent mehr als sechs Monate Elterngeld in Anspruch.

Eine möglichst egalitäre Teilung der Erwerbs- als auch der Erziehungsarbeit wird begünstigt, wenn beide Eltern gleichzeitig auf Teilzeit reduzieren und das entfallene Einkommen durch das Elterngeld ausgeglichen bekommen. Leider verkürzt die bestehende Gesetzeslage den Elterngeld-Anspruch dann auf einen Zeitraum von 7 Monaten (von beiden Eltern gleichzeitig mit (Teil-)Elterngeld belegte Monate werden jeweils als voller Monate gezählt). Dass bei partnerschaftlicher Teilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit der Elterngeldanspruch bereits nach 7 Monaten verbraucht ist, stellt eine besondere Benachteiligung von Teilzeit arbeitenden und nach Gleichstellung bemühten Eltern dar. Da wundert es kaum noch, dass vor der Geburt erwerbstätige Frauen ihre Erwerbstätigkeit zu 92 Prozent aussetzen und lediglich acht Prozent Teilzeitarbeit mit dem Elterngeld kombinieren. Männer wechseln immerhin zu 28 Prozent in Teilzeit.

Insgesamt wird durch das Elterngeldgesetz in der jetzigen Form der zeitweise Totalausstieg aus dem Beruf besonders begünstigt und wohl deswegen auch überwiegend in dieser Form wahrgenommen. Unsere Forderung nach einem individuellen nicht übertragbaren Anspruch auf 12 Monate Elterngeld für beide Elternteile sichert den Eltern tatsächlich eine Wahlfreiheit zwischen Beruf und Familie nach ihren Wünschen und nicht nach finanziellen Anreizen zu Gunsten eines Einverdienermodells. Die partnerschaftliche Teilung von Erwerbs- und Erziehungsarbeit wird mit unserem gefördert statt bestraft. Wir begrüßen die nun bestehende Einigkeit aller Fraktionen im Familienausschuss, die Benachteiligung von Paaren, wenn beide Partner gleichzeitig Teilzeit arbeiten, beenden zu wollen. Einzig Familienministerin von der Leyen lehnt diese Idee weiter kategorisch ab.

2.) Mindestelterngeld auf 450 Euro anheben

Ein Drittel aller ElterngeldbezieherInnen bekommt gerade mal 300 Euro (der Mindestbetrag für ein Kind). Werden auch diejenigen die zusätzlich zum Mindestbetrag lediglich noch den Mehrlings- und Geschwisterbonus erhalten mitgerechnet, dann bekommen sogar mehr als 50 Prozent lediglich den Mindestbetrag (vgl. 2.). Das Mindestelterngeld bekommen vor allem Studierende, Erwerbslose, Eltern in Ausbildung. Da die Bezugsdauer von 24 Monate beim Erziehungsgeld auf 12 Monate beim Elterngeld gekürzt wurde, verlieren insbesondere Familien mit sehr geringem Einkommen durch das Elterngeld. Die Evaluation verdeutlicht also, wie notwendig unsere Forderung nach einer Anhebung des Mindestbetrages von 300 auf 450 Euro ist.

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