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Einigung der Koalitionsarbeitsgruppe auf eine „Wachstumsorientierte Unternehmensteuerreform für Deutschland“ (Koch/Steinbrück-Papier)

Positionspapier,

Am 2. November einigte sich die Länder-Arbeitsgruppe der Koalition auf konkretere Maßnahmen im Rahmen der Unternehmensteuerreform. Unter dem Strich werden die Unternehmen laut Berechnung dieser AG um jährlich 5 Mrd. € entlastet. Selbst wenn diese Zahl der Wahrheit entsprechen würde (was jedoch nicht der Fall ist!), geht die Koalition damit von ihrem ursprünglichem Vorhaben ab, die Unternehmensteuerreform im wesentlichen aufkommensneutral, nur mit einer „Anschubfinanzierung“ in Höhe von 5 Mrd. € in den ersten Jahren zu gestalten.

Am 2. November einigte sich die Länder-Arbeitsgruppe der Koalition auf konkretere Maßnahmen im Rahmen der Unternehmensteuerreform. Unter dem Strich werden die Unternehmen laut Berechnung dieser AG um jährlich 5 Mrd. € entlastet. Selbst wenn diese Zahl der Wahrheit entsprechen würde (was jedoch nicht der Fall ist!), geht die Koalition damit von ihrem ursprünglichem Vorhaben ab, die Unternehmensteuerreform im wesentlichen aufkommensneutral, nur mit einer „Anschubfinanzierung“ in Höhe von 5 Mrd. € in den ersten Jahren zu gestalten. Postuliertes Ziel ist eine wirksame Entlastung der Unternehmen und damit die „Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Anbei eine Bewertung der wesentlichen Vorschläge.

Gesamtbetrachtung:

Insgesamt ist festzustellen, dass

  • die Maßnahmen der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage wie dargestellt fiskalische Unwägbarkeiten enthalten (die von der Regierung ausgewiesenen 5 Mrd. € + einer Finanzierungslücke von 3,6 Mrd. € (Steuersubstrat), + 4,2 Mrd. (Funktionsverlagerungen, Mantelkäufe, Wertpapierleihe) zumindest teilweise, + 2,9 Mrd. € mögliche Beibehaltung der degressiven AfA) und den öffentlichen Haushalten Einnahmeausfälle allein aufgrund dieser Unsicherheiten in Höhe von insgesamt bis zu 12,8 Mrd. € bzw. 15,7 Mrd. € (Beibehaltung AfA) drohen.
  • auf der Seite der Steuersenkungen die Steuerausfälle durch Gestaltungen höher sein können als ausgewiesen,
  • von der angekündigten grundlegenden Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts (Koa-vertrag) lediglich eine massive Senkung der Unternehmensteuern übrig bleibt,
  • eine Verbreiterung der Bemessungsgrundlage - abgesehen vom fragwürdigen Streichung des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer und der degressiven AfA („Peanuts“) weder im Bereich der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer stattfindet,
  • Kapitalgesellschaften durch die Senkung des Körperschaftsteuersatzes und die Senkung der Steuermesszahl von 5 auf 3,5 umfassend und dauerhaft massiv entlastet werden,
  • große, ertragstarke Personengesellschaften bezüglich ihrer einbehaltenen Gewinne dauerhaft tariflich entlastet werden,
  • Gewerbesteuer zahlende Personenunternehmen aufgrund der Ausdehnung ihrer Anrechnung bei der Einkommensteuer entlastet werden,
  • kleine, ertragsschwache Personenunternehmen kaum/nicht entlastet werden,
  • Vermögende und BezieherInnen hoher Einkommen und insb. Kapitalerträge durch die Abgeltungssteuer nachhaltig und dauerhaft entlastet werden,
  • die Steuerausfälle vor dem Hintergrund der Mehrwertsteuererhöhung sowie der steuerlichen Belastungen insbesondere von ArbeitnehmerInnen ab 2007 durch das Steueränderungsgesetz 2007 ein Skandal sind.