Zum Hauptinhalt springen

Auswirkungen des Bundeshaushaltes 2011 auf die Kommunen

Positionspapier von Katrin Kunert,

Arbeitskreis Haushalt, Ostdeutschland, Stadtentwicklung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Petitionen, Verkehrs- und Kommunalpolitik, Tourismus und Sport / verantwortlich: Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin

AK I
Arbeitskreis Haushalt, Ostdeutschland, Stadtentwicklung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz, Petitionen, Verkehrs- und Kommunalpolitik, Tourismus und Sport
verantwortlich: Katrin Kunert, kommunalpolitische Sprecherin

1. Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft

Gemäß Titel 632 11-251 in Kapitel 1112 des Einzelplans 11 des Haushalts sollen die Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) auf 3,6 Mrd. Euro steigen. Für das Vorjahr waren 3,4 Mrd. Euro vorgesehen. Auch wenn dies in absoluten Zahlen eine Erhöhung darstellt, ist die prozentuale Beteiligung des Bundes an den KdU seit 2008 rückläufig und das ursprüngliche Ziel der zugrundeliegenden Regelung, nämlich die Kommunen mit 2,5 Mrd. Euro zu entlasten, wurde zu keinem Zeitpunkt erreicht. Der Anteil des Bundes an den KdU wird jährlich anhand der Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ermittelt. Dies führt dazu, dass der Bundesanteil aufgrund der rückläufigen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren gesunken ist, obwohl sich die Kosten, die den Kommunen an dieser Stelle real entstanden sind, deutlich erhöht haben. Würde sich die Regelung an den tatsächlich anfallenden Kosten orientieren, müsste die Bundesbeteiligung 2011 bei 37,7% liegen. Tatsächlich entsprechen die 3,6 Mrd. Euro lediglich einer Beteiligung von 25,1 %.

2. Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

Nach Titel 685 11-251 in Kapitel 1112 des Einzelplans 11 sollen die Leistungen zur Eingliederung nach SGB II um 1,3 Mrd. Euro auf 5,3 Mrd. Euro gekürzt werden. Dies hat zur Folge, dass die Chancen der Betroffenen, wieder in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu kommen, deutlich schwinden und diese länger im SGB II Bezug verbleiben. Für die Kommunen ist dies mit entsprechenden Belastungen im Bereich der KdU verbunden.

3. Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

Die Ausgaben im Bereich des Wohngeldes sollen 2011 auf 679 Mio. Euro abgesenkt werden (gegenüber 791 Mio. Euro 2010; vgl. Titel 632 01-233 in Kapitel 1225 des Einzelplan 12). Zunächst war eine Kürzung um fast 40 % vorgesehen, die von der Bundesregierung dann aber zurückgenommen werden musste. Allerdings bleibt es dabei, dass die Zuschüsse zu den Heizkosten aus dem Wohngeld gestrichen werden. Für die Betroffenen bleibt es also bei einer Kürzung, die in vielen Fällen dazu führen wird, dass diese Leistungen nach SGB II geltend machen müssen, was im Bereich der KdU zu einer höheren Belastung der Kommunen führen wird.

4. Förderung des Städtebaus (Zuweisung an die Länder)

Die Ausgaben im Bereich Städtebau sollen gemäß Titel 882 11-440 in Kapitel 1225 des Einzelplans 25 2011 insgesamt bei 455 Mio. Euro liegen. Nachdem die Bundesregierung zunächst eine Halbierung der Mittel geplant hatte, gibt es nun gegenüber 2010 eine Kürzung von „nur“ 155 Mio. Euro(1). Besonders betroffen ist das Programm „Soziale Stadt“, dessen Mittel ab 2011 um gut zwei Drittel von 95 Mio. Euro auf 28,52 Mio. Euro reduziert werden. Hinzu kommt, dass die Voraussetzungen für die Verwendung der Mittel des Programms „Soziale Stadt“ stark eingeschränkt wurden. Ursprünglich sollten diese Mittel unter bestimmten Voraussetzungen bei Modellvorhaben in den Gebieten der Sozialen Stadt auch für Zwecke wie Erwerb der deutschen Sprache, Verbesserung von Bildungsabschlüssen, Betreuung von Jugendlichen sowie im Bereich der lokalen Ökonomie eingesetzt werden können. Jetzt sollen die Mittel nur noch für sog. investive Maßnahmen verwendet werden. Für viele Projekte, die die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadteilen verbessern sollen oder für bessere Integrationsbedingungen sorgen sollen, dürften sich diese beiden Faktoren äußerst negativ auswirken. Selbst wenn bestimmte Projekte nicht von der Kürzung der Mittel bedroht wären, könnten sie die Mittel aufgrund der geänderten Voraussetzung (Konzentration auf investive Maßnahmen) nicht mehr erhalten. Faktisch bedeutet dies die Abschaffung des Bundesprogramms mit seiner ursprünglichen Zielsetzung. Wegen der im Städtebau üblichen Komplementärfinanzierung fürchten viele Kommunen zudem, dass nun auch die Länder ihre Mittel für entsprechende Maßnahmen absenken.

5. Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung

Nachdem zunächst auch hier eine deutliche Reduzierung um mehr als 50% geplant war, werden die Ausgaben für dieses Programm nun auf ca. 940 Mio. Euro abgesenkt. Allerdings wären 2 – 3 Mrd. Euro nötig um die Klimaschutzziele zu erreichen. Es besteht nun die Gefahr, dass die Kosten für die energetische Sanierung von den Vermietern auf ihre Mieter und damit im Falle von ALG II Empfängern auf die Kommunen abgewälzt werden.

(1) Aussagen der CDU, es habe hier eine Erhöhung gegeben, sind vor dem Hintergrund der Zahlen eindeutig als Falschinformation zu werten.