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Zweiklassensystem in der Arbeitswelt abschaffen

Nachricht von Klaus Ernst,

Auswertung der Antwort auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Leiharbeit (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4786), BT-Drs. 18/4941, von Klaus Ernst u.a. und der Fraktion DIE LINKE

 

Zusammenfassung:

In der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ sind 11,2 Prozent der Beschäftigten, also mehr als jede und jeder Zehnte, eine Leiharbeitskraft. In der Gruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ sind es 10,9 Prozent. Damit liegen die Anteile der Leiharbeitsbeschäftigten in diesen beiden Tätigkeitsfeldern deutlich über dem Durchschnitt von 2,6 Prozent.

Bei diesen beiden Gruppen handelt es sich auch um diejenigen mit den zahlenmäßig meisten Leiharbeitskräften. In der Berufshauptgruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ sind 177.000 von insgesamt 882.000 Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern eingesetzt, in der Gruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ sind es 145.000. Zusammen sind das 37 Prozent aller Leiharbeitsbeschäftigten.

Die durchschnittlichen Entgelte von Leiharbeitsbeschäftigten und den anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in diesen beiden Tätigkeitsfeldern liegen weit auseinander. Mit 1.384 Euro verdient eine Leiharbeitskraft in der Berufshauptgruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ lediglich 57 Prozent des ansonsten durchschnittlichen Entgelts in dieser Berufsgruppe. Im Bereich der „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ sind es mit 1.700 Euro für Leiharbeitskräfte auch nur 58 Prozent.

Dies spiegelt sich auch in den Niedriglohnanteilen wieder, denn in beiden Gruppen werden Leiharbeitskräfte niedrig entlohnt. In der Gruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ erhalten 89 Prozent der Leiharbeitskräfte einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von 1.973 Euro. In der Gruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ sind es 67 Prozent.

 

„Gerade in Branchen, wo gute Gewinne gemacht werden, wird Leiharbeit strategisch als Alternative zu regulärer Arbeit eingesetzt, um die Löhne zu drücken und die Arbeitnehmerrechte zu schleifen", stellt Klaus Ernst fest. „Extrem ist dies in der Automobilbranche, aber auch bei der Post, wie der aktuelle Tarifkampf zeigt. Das Zweiklassensystem in der Arbeitswelt muss abgeschafft werden. Der Einsatz von Leiharbeit muss auf maximal drei Monate begrenzt und ab dem ersten Tag mindestens gleich bezahlt werden.“

 

Ergebnisse im Einzelnen:

  •  Von den 882.000 Leiharbeitnehmern am Stichtag 30.6.2014 übten 177.000 Tätigkeiten der Berufshauptgruppe „Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung)“ aus, gefolgt von 145.000, die Tätigkeiten in der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ ausübten (vgl. Antwort auf Frage 1).
  • Dies spiegelt sich auch in den Anteilswerten wieder, wie viele der Beschäftigten in den Tätigkeitsfeldern Leiharbeitnehmer sind. Die höchsten Anteilswerte haben mit 11,2 Prozent die „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ und mit 10,9 Prozent „Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)“. Zum Vergleich: auf alle Tätigkeitsfelder bezogen liegt der Anteilswert bei 2,6 Prozent (vgl. Antwort auf Frage 2).
  • Entgelt in diesen Tätigkeitsfeldern für Leiharbeitnehmer: Im Jahr 2013 lag das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten (ohne Azubis) in der Arbeitnehmerüberlassung bei 1.700 Euro. Für Tätigkeiten von Leiharbeitnehmern in der Berufshauptgruppe „Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)“ lag das Medianentgelt bei 1.384 Euro und in der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ bei 1.700 Euro (vgl. Antwort auf Frage 3). Anmerkung: Die Niedriglohnschwelle liegt bei 1.973 Euro.
  • Im Vergleich dazu: Allgemein liegt das Medianentgelt in der Berufshauptgruppe „Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)“ bei 2.428 Euro und in der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ bei 2.927 Euro (vgl. Antwort auf Frage 4). Das bedeutet in der Berufshauptgruppe „Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)“ liegt das Medianentgelt eines Leiharbeiters bei lediglich 57 Prozent des durchschnittlichen Medianentgeltes in dieser Berufsgruppe. In der Berufshauptgruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ liegt es bei 58 Prozent (vgl. Antwort auf Frage 4).1
  • Niedriglohnanteil von Leiharbeitskräften in den beiden Berufshauptgruppen, in denen die meisten Leiharbeitskräfte tätig sind: In der Gruppe „Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)“ erhalten 89 Prozent der Leiharbeitsbeschäftigten einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle von derzeit 1.973 Euro. In der Gruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ sind es 67 Prozent (vgl. Antwort auf Frage 5).
  • Niedriglohnanteile in diesen Gruppen bezogen auf alle Beschäftigten zum Vergleich: In der Berufshauptgruppe „Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)“ erhalten 31 Prozent einen Lohn unterhalb der Niedriglohnschwelle, in der Gruppe „Metallerzeugung und -bearbeitung, Metallbauberufe“ sind es 18 Prozent (vgl. Antwort auf Frage 6).

 

 

 

  1. Berufshauptgruppe "Metallerzeugung, Metallherstellung, Metallbauberufe"

Metallerzeugung: Berufe in der Hüttentechnik, Berufe in der Metallumformung, Berufe in der industriellen Gießerei, handwerkliche Metall- und Glockengießerei
Metallherstellung: Berufe in der spanlosen Metallbearbeitung, Berufe in der schleifenden Metallbearbeitung, Berufe in der spanenden Metallbearbeitung, Berufe in der Metallbearbeitung durch Laserstrahl

Berufe der Metalloberflächenbehandlung

Berufe in der Metallbau und Schweißtechnik: Berufe im Metallbau, Berufe in der Schweiß- und Verbindetechnik, Industrietaucher
Feinwerk- und Werkzeugtechnik: Berufe in der Feinwerktechnik, Berufe in der Werkzeugtechnik, Berufe im Uhrmacherhandwerk
 

2.  Verkehr und Logistik (außer Fahrzeugführung): Berufe im technischen Eisenbahnbetrieb, Berufe im technischen Luftverkehrsbetrieb, Berufe im technischen Schiffsverkehrbetrieb, Berufe in der Überwachung und Wartung der Verkehrsinfrastruktur, Berufe der Lagerwirtschaft, Berufe für Post- und Zustelldienste, Servicekräfte im Personenverkehr, Berufe in der Überwachung und Steuerung des Verkehrsbetriebs


 

1 Anmerkung: Die Bundesregierung verweist auf Qualifikationsunterschiede. In der Leiharbeit gibt es 52 Prozent Helfertätigkeiten, während diese Tätigkeiten bei einer branchenübergreifenden Betrachtung lediglich 12 Prozent ausmachen. Darauf ist allerdings wiederum anzumerken, dass es immer wieder Hinweise gibt, dass Leiharbeiter nicht qualifikationsgerecht eingruppiert sind.


linksfraktion.de, 11. Juni 2015