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Ein Kind fährt mit einem Dreirad auf einen Feldweg mit einer aus Pappe gebastelten Weltraum-Rakete auf den Rück geschnallt © iStock/oops7

​​​​​​​Zwei Mütter, ein Recht

Nachricht von Heidi Reichinnek,

Von Heidi Reichinnek, Sprecherin für Frauenpolitik der Fraktion DIE LINKE


Bislang ist es so, dass zwei Frauen, die gemeinsam ein Kind bekommen, vor dem Problem stehen, dass nur die gebärende Frau als rechtliche Mutter in die Geburtsurkunde eingetragen wird. Die Partnerin, die sich dieses Kind ebenso gewünscht hat, kann lediglich über die Adoption ihres eigenen Kindes als zweites Elternteil in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Diese Praxis ist entwürdigend, sie ist auch langwierig und teuer.

Im Schnitt dauert es ein bis zwei Jahre bis alle Behördengänge, Begutachtungen und Anträge erledigt sind, und beide Co-Mütter das gemeinsame Sorgerecht für das Kind ausüben dürfen. Das ist absurd, zumal es für zwei unverheiratete heterosexuelle Menschen sehr einfach ist, das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Für sie reicht der einfache Gang zum Jungendamt.

Diese Gerechtigkeit muss auch für lesbische Elternpaare gelten. Die Ampel-Koalition hat das Problem zwar erkannt, will allerdings die Co-Mutterschaft nur für diejenigen Kinder ermöglichen, die innerhalb einer Ehe geboren werden. Also wieder keine echte Gleichstellung, sondern eine mit Vorbedingung: die der offiziellen Heirat.

Ich finde es sinnvoller, allen Menschen, die Verantwortung für ein Kind übernehmen wollen, die Möglichkeit zur Elternschaft zu geben. Das könnte man zum Beispiel über ein Wahlverwandtschaftsrecht mit bis zu vier Elternteilen erreichen. Ich möchte auch, dass alle Menschen, die sich für ein Kind entscheiden, in diesem Wunsch unterstützt werden. Ihnen dürfen keine rechtlichen Steine oder zusätzliche Hürden in den Weg gelegt werden. Was kann einer Gesellschaft Besseres passieren als Menschen, die gern Verantwortung für Kinder übernehmen.


 

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